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Das gilt 2024: Die wichtigsten Rechengrößen

28.12.2023 2 Min. Lesedauer

Zum Jahreswechsel treten die neuen Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht in Kraft. Die Einkommensgrenze, bis zu der abhängig Beschäftigte sich gesetzlich kranken- und pflegeversichern müssen, steigt von 66.600 Euro auf 69.300 Euro.

Nur abhängig Beschäftigte, die mehr verdienen, haben die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Die Beiträge werden auf ein Einkommen von maximal 62.100 Euro erhoben. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze entspricht einem Monatseinkommen von 5.175 Euro. Sie gilt auch für die soziale Pflegeversicherung (SPV).

Der gesetzliche, bundeseinheitliche Beitragssatz zur GKV bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz bereits seit Juli dieses Jahres 3,4 (Vorjahr 3,05) Prozent, für Kinderlose 4,0 (3,4) Prozent. Für Eltern sinkt der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind wieder um 0,25 Prozentpunkte pro Kind. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen höher und in Ost- und West-Deutschland unterschiedlich. Abhängig Beschäftigte zahlen in den alten Bundesländern Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 7.550 Euro. Im Osten sind es 7.450 Euro monatlich.

Die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, kritisierte mit Blick auf diese Zahlen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der erklärt hatte, die Beiträge zur Krankenversicherung stiegen so gut wie nicht. „Das ist, um es freundlich auszudrücken, eine leider beschönigende Aussage“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Lauterbach bezieht sich auf den vom Gesundheitsministerium festgelegten Zusatzbeitrag, der um ein Zehntelprozentpunkt steigt. Doch das ist nur eine Rechengröße.“ Tatsächlich zahlten Versicherte und Arbeitgebende bisher im Schnitt einen Beitragssatz von 16,1 Prozent. „Der durchschnittliche tatsächliche Satz steigt zum Jahresanfang nach unseren Berechnungen in Richtung 16,3 Prozent“, so Pfeiffer. „Es ist unangemessen, das als Kleinigkeit abzutun.“

Sachleistungen und Pflegegeld in der häuslichen Pflege steigen um fünf Prozent. Für die vollstationären Pflege steigen die Sätze nicht. Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, äußerte sich hinsichtlich der Situation pflegebedürftiger Menschen besorgt. Angesichts hoher Eigenanteile für einen Heimaufenthalt würden schon heute Angehörige und Pflegebedürftige die Inanspruchnahme von Leistungen von sich aus reduzieren, sagte sie der „Taz“. (ter)

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