Pflegereform kommt – aber wann?
Für die angekündigte Pflegereform steht noch immer kein Termin für die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf. In der aktuellen Kabinettszeitplanung für Juni wird der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) lediglich unter den Vorhaben gelistet, die in Betracht kommen. Ohnehin steht der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Mitte Mai angekündigte Referentenentwurf noch aus. Die Arbeitgeber dringen auf eine rasche Strukturreform, um höhere Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung zu vermeiden.
Zum Zeitplan äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium auf G+G-Anfrage nicht und verwies auf Aussagen der Ministerin Anfang Mai in der „Rheinischen Post“. Ursprünglich wollte sie bis spätestens Mitte Mai einen Vorschlag auf der Grundlage von Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform vorlegen.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, mahnt zur Eile. „Jetzt entscheidet sich, ob die Bundesregierung den Mut zu einer echten Strukturreform hat“, sagte Dulger heute dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Nur so sichern wir gute Pflege, ohne die Beiträge weiter nach oben zu treiben.“ Die Pflegeversicherung brauche eine strukturelle Neuordnung. Dazu gehöre, „die Leistungen stärker auf diejenigen zu konzentrieren“, die besonders lange und intensiv auf Pflege angewiesen seien. Dulger forderte außerdem „einen verbindlichen Nachhaltigkeitsmechanismus, der die Höhe der Leistungen an die demografische Entwicklung koppelt“.
Laut einem BDA-Positionspapier wäre der Vorschlag an den Stabilisierungsmechanismus in der Rente angelehnt. Die Anpassung der Pflegeleistungen würde gedämpft, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen stärker steigt als die der Beitragszahlenden. „Es muss alles getan werden, damit die Beiträge für die Pflegeversicherung nicht noch weiter steigen“, forderte Dulger.
Die Caritas warnte mit Blick auf die geplante Pflegereform davor, ältere Menschen und ihre Familien durch Sparvorschläge zu verunsichern. „Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit muss für ältere Menschen überschaubar bleiben“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. Angehörige bräuchten zudem die Sicherheit, auch künftig verlässliche Pflegedienste und Altenheimplätze zu finden.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte mit Blick auf den morgigen Tag des Grundgesetzes, die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf stärker zu sichern. „Pflegerische Versorgung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines funktionierenden Sozialstaats“, machte DPR-Präsidentin Christine Vogler heute deutlich. Es gebe derzeit „erhebliche Zweifel, ob die Rechte für pflegebedürftige Menschen in Deutschland umfassend gesichert sind“. „Wer die Menschenwürde ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Menschen gepflegt, begleitet und versorgt werden.“ (ts)
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