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Pflegereform: Höhere Belastungen für Heimbewohner geplant

21.04.2026 3 Min. Lesedauer

Bis spätestens Mitte Mai will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Vorschlag zur Pflegereform vorlegen. Dies kündigte die CDU-Politikerin heute in Berlin an. „Ich arbeite an einer Pflegereform mit dem klaren Ziel, die Versorgung nachhaltig zu sichern und die Finanzsituation auf ein solides Fundament zu setzen.“ Grundlage bilde das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Geplant sind nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) deutliche Einschnitte für Heimbewohner.

„Das System befindet sich in einer Schieflage“, erläuterte Warken. Sie habe dieses „in einem katastrophalen Zustand übernommen“. Alleine im kommenden Jahr fehlten der Pflegeversicherung sechs Milliarden Euro. 

Nach RND-Informationen soll das Finanzloch der Pflegeversicherung gestopft werden, indem etwa die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher. Die einzelnen Erhöhungsstufen sollen demnach nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Der Zuschlag von 15 Prozent würde damit nicht nur in den ersten zwölf, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim gelten. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolge erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift laut Bericht dann nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent werde erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 (bisher 36) Monaten gewährt. 

Analysen zeigen, dass die Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern seit Jahren stetig steigen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) geht davon aus, dass die Kosten für einen Heimplatz Ende 2025 erstmals bei über 5.000 Euro lagen, wovon die Pflegekasse im Durchschnitt 1.539 Euro zahlte. 

Zudem soll es laut RND künftig für alle Versicherten schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. So sollen die Schwellwerte verschärft werden, sodass ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sei, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Darüber hinaus soll die in der Krankenversicherung geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung auf die Pflegeversicherung übertragen werden. 

Thomas Knieling, Chef des Verbandes der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), und Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, kritisierten bei T-Online die Reformüberlegungen. Sie zeigten, „wie die politisch gewollte Tarifpflicht und die daraus folgende Kostensteigerung jetzt zum Bumerang für Pflegebedürftige werden", beklagte Knieling. Brysch warnte, mit einer solchen Reform würden Betroffene noch schneller in der Armutsfalle landen und die Kommunen an der Sozialhilfe ersticken. Die pflegepolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag, Evelyn Schötz, nannte die geplanten Belastungen ein „sozialpolitisches Armutszeugnis“. (ter)

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