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Pflegegesetze sollen Berufsbild weiter aufwerten

06.08.2025 2 Min. Lesedauer

Das Bundeskabinett hat heute zwei noch von der Ampel initiierte Gesetzentwürfe zur Aufwertung der Pflegeberufe gebilligt. Über das Gesetz zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sollen Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten. Zudem will die Bundesregierung Verwaltungsaufwand verringern und kommunale Pflegestrukturen verbessern. Auch die künftig bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung soll den Pflegeberuf attraktiver machen und so helfen, mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Laut Gesetzentwurf für mehr Pflegekompetenzen sollen Fachkräfte künftig „in einem bestimmten Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren“. „Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler. Auch der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) begrüßte das Vorhaben. Den konkreten Leistungsumfang sollen Selbstverwaltung und Pflegeberufsverbände festlegen.

Der Gesetzgeber mache „endlich ernst mit Aufwertung von Pflegeberufen“, sagte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Positiv wertete sie auch den neuen Spielraum für mehr Kooperation vor Ort und den Ausbau regionaler Netzwerke. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen sei „ein Schlüsselfaktor zur Verbesserung und Sicherstellung von lokalen Pflegestrukturen“.

Die Pflegedokumentation werde auf ein „notwendiges Maß“ begrenzt, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen“, so die CDU-Politikerin. Außerdem sollen Leistungsanträge für Pflegebedürftige vereinfacht und Einrichtungsprüfungen durch die Medizinischen Dienste früher angekündigt werden.

Mit dem Pflegekompetenzgesetz bringt Warken zusätzliche Vorhaben auf den Weg. Dazu zählt die Fristbegrenzung für Manipulationsprüfungen im Bereich des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. „Es ist richtig, dass diese Verfahren nicht endlos weiterlaufen können“, sagte AOK-Vorstand Jens Martin Hoyer G+G. Das Befristen des Prüfzeitraums auf 15 Jahre allein sei allerdings nicht ausreichend. Es bedürfe weiterer Vereinfachungen.

Das Pflegefachassistenz-Einführungsgesetz soll 27 unterschiedliche Landesregelungen ersetzen. Die Neuregelung öffne vielfältige Wege in den Pflegeberuf – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Der GKV-SV lobte die Intention, kritisierte jedoch das Verlagern der Ausbildungskosten auf Pflegebedürftige und Beitragszahlende. Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Simone Fischer, bemängelte das Fehlen verbindlicher Standards für Ausbildung und Aufgabenprofile. (bhu)

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