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Streitfall Homöopathie beschäftigt Petitionsausschuss

03.06.2024 3 Min. Lesedauer

Ein Patientenbündnis hat heute vor dem Petitionsausschuss des Bundestages dafür geworben, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch künftig homöopathische und anthroposophische Arzneien und Verfahren erstatten können. Die vom Gründer der Initiative „weil`s hilft“, Stefan Schmidt-Troschke, eingebrachte Petition wurde auf dem Portal des Parlaments innerhalb von vier Wochen 58.516 Mal mitgezeichnet.

Damit wurde das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht. Mehr als 137.000 Personen haben die Petition zudem auf Unterschriftenlisten unterstützt. Die Krankenkassen können Homöopathie als Satzungsleistung übernehmen, müssen es aber nicht. Laut Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke bieten derzeit 70 Kassen die Leistung an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte als Gegner dieser Verfahren zunächst die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung in den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes aufgenommen. Inzwischen ist dieser Passus aber wieder herausgeflogen und auch nicht in der Kabinettsfassung enthalten. Lauterbach hat jedoch mehrfach betont, entfallene Inhalte könnten im parlamentarischen Verfahren wieder aufgenommen werden.

Kinderarzt Schmidt-Troschke verwies in der Ausschusssitzung auf Umfragen, wonach mehr als die Hälfte der Bürger Homöopathie und anthroposophische Verfahren aufgrund guter Erfahrungen befürworteten. Solche Satzungsleistungen würden zudem ausschließlich aus Eigenmitteln der jeweiligen Kasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden ablehnten, könnten in eine andere Kasse wechseln. Insgesamt koste diese Medizin die Krankenkassen 0,03 Prozent ihrer Gesamtausgaben. Nicht zuletzt helfe diese Art der Behandlung dabei, Kosten zu senken. Die Grundlagenforschung habe darüber hinaus nachweisen können, dass homöopathische Mittel positive Wirkungen zeigten, die über einen Placebo-Effekt hinausgingen.

Franke betonte vor dem Gremium, Minister Lauterbach sehe vor allem die fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit kritisch. Außerdem werde Patienten suggeriert, es handele sich bei Homöopathie um eine wirksame Behandlungsmethode. Es bestehe dadurch die Gefahr, dass eine Erkrankung unzureichend schulmedizinisch behandelt werde. Der Ausschuss will erst in einer späteren Sitzung eine Entscheidung zu der Petition fällen.

Das Thema Homöopathie sorgt seit Jahrzehnten für Kontroversen. Zuletzt hatte im Mai der Deutsche Ärztetag einen Antrag beschlossen, der die Erstattung von Homöopathie durch die gesetzlichen Kassen wie auch durch private Zusatzversicherungen ablehnt. (sev)

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