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Neue Pandemievorschriften: WHO darf künftig Notlage ausrufen

19.09.2025 3 Min. Lesedauer

Die Weltgesundheitsorganisation WHO kann künftig eine „pandemische Notlage" als höchste Alarmstufe ausrufen und zeitlich befristete Empfehlungen ausgeben. Dies solle als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ erfolgen. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die heute in Kraft getreten sind. Länder können die WHO-Empfehlungen umsetzen oder auch nicht. Dem Bundestag liegt bereits ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Nur eine gute Zusammenarbeit der Staaten ermögliche es, globale Krisen zu verhindern oder einzudämmen, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Ziel der WHO ist es, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen. Bedingung für die Ausrufung einer solchen Notlage ist laut IGV das „Vorliegen von oder eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine weiträumige Ausbreitung der übertragbaren Krankheit (...) auf mehrere Staaten“ und dass dadurch eine „Übersteigung der Kapazitäten von Gesundheitssystemen und wesentliche soziale oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen“ verursacht werden. Der WHO-Generaldirektor könne jedoch keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen, betont die WHO. „Die nationale Souveränität der Vertragsstaaten bleibt von den Änderungen unberührt.“

Neu ist auch, dass jeder Staat Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden. Ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen. Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen. 

Zudem enthält das Änderungspaket Regelungen zu möglichen Empfehlungen der WHO über die Verfügbarkeit und Verteilung relevanter Gesundheitsprodukte, die Aufrechterhaltung essenzieller Lieferketten sowie Reisemöglichkeiten von Gesundheitspersonal. Außerdem wird der Prüfalgorithmus für Ausbruchsgeschehen angepasst, um Erkennen und Melden unbekannter Sars-CoV-Ausbrüche zu verbessern.  

Die mehr als 190 Vertragsstaaten der WHO hatten sich am 1. Juni 2024 auf die Änderungen geeinigt. Die IGV sollen eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Schon während der Corona-Pandemie 2022 war mit der Überarbeitung begonnen worden. Die IGV dienen der Prävention, Bewertung und Bekämpfung von gesundheitlichen Notlagen internationaler Tragweite wie etwa Pandemien. (bhu)

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