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Organspende-Register: Schon mehr als 90.000 wollen spenden

19.04.2024 2 Min. Lesedauer

Rund einen Monat nach Start des neuen Onlineregisters zur Organspende haben sich fast 100.000 Menschen eingetragen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm), das das Register führt, wurden 97.858 Erklärungen abgegeben. Fast alle Erklärungen beinhalteten die grundsätzliche Zustimmung, bestätigte das Bfarm auf G+G-Anfrage.

„Mit knapp 100.000 Registrierungen seit dem 18. März hat das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen“, erklärte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber G+G. „Die Registrierungszahlen steigen kontinuierlich an.“ Laut BMG stimmten 84.245 Menschen einer Transplantation vollumfänglich zu, 5.675 entschieden sich für die Exklusionslösung, stimmten also der Transplantation zu, schlossen aber einzelne Organe aus. 1.215 Menschen delegierten die Entscheidung an andere Personen, 799 stimmten der Entnahme einzelner Organe oder Gewebeteile zu. 4.847 Menschen widersprachen ganz.

Der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Kai Behrens, sprach von einer „erfreulichen Nachricht, zumal der Zugang am Anfang noch nicht ganz einfach ist“. Wer sich anmelden will, muss sich mit dem elektronischen Personalausweis identifizieren. „Es zeugt von Respekt vor den Menschen, die auf ein Spenderorgan warten“, betonte Behrens. Das sind in Deutschland laut Stiftung Eurotransplant etwa 8.400 Menschen, darunter 200 Kinder und Jugendliche. Die AOK informiere bereits seit Jahren über das Thema, so Behrens, und unterstütze bisher Unentschlossene etwa mit der Online-Entscheidungshilfe zur Organspende. Ab der zweiten Jahreshälfte biete die AOK mit der Online-Authentifizierung per Gesundheits-ID einen zusätzlichen Weg, „über den Versicherte ihre Entscheidung im Organspende-Register dokumentieren können“. Dies werde über die App erfolgen, die auch den Zugang zur persönlichen elektronischen Patientenakte (Epa) ermögliche.

„Im Ernstfall werden die Angehörigen von einer schweren Entscheidung entlastet“, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Freischaltung des Portals erklärt. Die dokumentierte Entscheidung schaffe Klarheit und Sicherheit. Die kostenfreie Registrierung ist ab dem Alter von 16 Jahren möglich. Der Eintrag kann jederzeit geändert werden. Die Entscheidung ist auch im EU-Ausland gültig, wo oftmals die Widerspruchslösung gilt. Das kann dazu führen, dass man ohne Eintrag und ohne Organspende-Ausweis als Spender gilt. Der Organspende-Ausweis gilt weiterhin parallel zum Online-Register. Fachpersonal in Kliniken soll die Einträge ab 1. Juli abrufen können. (sg)

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