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Notfallreform: Angepasster Entwurf senkt Sparpotenziale

13.04.2026 2 Min. Lesedauer

Die durch die geplante Notfallreform erwarteten Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürften geringer als bisher erwartet ausfallen. Nach einem angepassten Referentenentwurf, der G+G vorliegt, werden sie im kommenden Jahr statt der zunächst veranschlagten 299 Millionen Euro nur noch 243 Millionen Euro betragen. Als Gründe dafür werden im neuen Entwurf unter anderem der mit jährlich 26 Millionen Euro berechnete Anschluss der Notfallrettung an die Telematik-Infrastruktur sowie Anpassungen im Bereich der Vertragsärzte angeführt. Darüber hinaus sieht der Entwurf nun eine Neuregelung im Arzneimittelgesetz vor.

Für 2028 geht der auf den 31. März dieses Jahres datierte modifizierte Entwurf von Einsparungen in Höhe von 652 Millionen Euro aus, im Entwurf vom 12. November 2025 waren es noch 738 Millionen Euro. 2029 dürfte das Einsparvolumen dem Papier zufolge dann bei 974 Millionen (1,15 Milliarden) Euro liegen, 2030 bei 1,13 (1,25) Milliarden Euro und 2031 bei 1,20 (1,33) Milliarden Euro.

Für die vertragsärztliche Versorgung geht der neue Entwurf von Mehrausgaben von 30 Millionen Euro im nächsten Jahr aus. Für 2028 sind dann 60 Millionen Euro und für 2029 90 Millionen Euro veranschlagt. Ab 2030 nennt der Entwurf Mehrausgaben in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro. Hintergrund ist ein neu eingefügter Passus, demzufolge Akutfälle über integrierte Notfallzentren (INZ) an Praxen überwiesen werden. 

Zudem soll über eine Neuregelung im Arzneimittelgesetz Ärzten in Notdienstpraxen eines INZ die Abgabe von Medikamenten ermöglicht werden, allerdings nur, wenn die erforderliche Versorgung eines Patienten „über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“.

Kritik kam vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). Der Plan, einen 24/7 aufsuchenden Notdienst sowie einen 24/7 telemedizinischen Notdienst aufzubauen, sei „vollkommen illusorisch“.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren. Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Es ist bereits der dritte Anlauf zu einer Notfallreform. In den vergangenen beiden Legislaturperioden konnten die Pläne nicht zu einem Abschluss geführt werden. (ter)

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