Bundesregierung bringt Notfallreform auf den Weg
Anlauf Nummer drei soll endlich zum Ziel führen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Reform der Notfallversorgung gebilligt. Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krankenhäuser und Rettungsdienst sollen künftig eng zusammenarbeiten, um Patienten in die passende Versorgung zu steuern. Das soll vor allem die Notaufnahmen der Kliniken entlasten. Der Rettungsdienst soll als eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V verankert werden. Umstritten ist der Aufbau eines rund um die Uhr tätigen Hausbesuchsdienstes und eines ebenfalls 24/7 erreichbaren telemedizinischen Dienstes.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken rechnet mit direkten Einsparungen durch die Reform von jährlich 1,2 Milliarden Euro. Der Bund unterstütze die digitale Vernetzung aller Beteiligten mit rund 225 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen, erläuterte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Berlin. Die Reform mache die Notfallversorgung „noch besser, übersichtlicher und effizienter“, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Für Patienten bedeute dies „weniger Umwege, kürzere Wartezeiten und eine passgenauere Behandlung“.
Der Kabinettsentwurf beinhaltet zwei Säulen zur Patientensteuerung. Die bundesweite Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle vereinen. Sie entscheidet über die Dringlichkeit und stimmt bei Bedarf die Versorgung mit der Rettungsleitstelle ab. Zur Erstversorgung kann die 116117-Leitstelle den aufsuchenden Notdienst oder den Telemedizin-Dienst aktivieren. Die Rettungsdienst-Notfallnummer 112 bleibt bestehen und wird in das Notfallnetz eingebunden.
Als zweite Säule sind Integrierte Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern vorgesehen – gemeinsam betrieben von Notaufnahmen und KV-Notdienstpraxen. Die Patientensteuerung erfolgt über eine gemeinsame INZ-Ersteinschätzungsstelle. Nicht alle Krankenhäuser müssen ein INZ einrichten, sie können auch weiter eine ambulante Notfallversorgung durchführen. Die Reform werde deshalb „kaum dazu führen, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser wirksam entlastet werden“, bemängelte der AOK-Bundesverband. Zudem fehle es an gemeinsamen Standards zur Ersteinschätzung durch Akutleitstellen und INZ.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärzteverband warfen der Bundesregierung „leere Versprechungen“ vor. Für einen Hausbesuchsdienst und einen telemedizinischen Dienst rund um die Uhr gebe es nicht genug Fachkräfte. Die Reform dürfe „die KVen nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme stellen“, mahnte der Krankenkassen-Spitzenverband. AOK-Vorständin Carola Reimann warnte, dass ein „konkurrierendes und schwer abgrenzbares zusätzliches Angebot während der Praxisöffnungszeiten“ zu Doppelstrukturen führen könnte.
Es sei „kaum vorstellbar“, dass Krankenhäuser unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen freiwillig INZ einrichteten oder sich mit eigenen Ressourcen daran beteiligten, betonte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wenn INZ gewollt sind, müssen sie auch verbindlich organisiert und finanziert werden“, forderte Vorstandschef Gerald Gaß. (toro)
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