Mutterschutz soll künftig auch bei Fehlgeburt greifen
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD geeinigt haben und der heute Abend im Bundestag verabschiedet werden soll. Bisher hatten Frauen erst ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat Anspruch darauf.
Als „einen wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“ bezeichnete Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“.
Bisher mussten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bitten – ohne Garantie diese dann auch tatsächlich zu erhalten. Erst dann galt die Mutterschutzfrist beziehungsweise griffen die Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz.
Der Gesetzentwurf sieht einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz vor: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Woche sechs Wochen. Kommt es erst ab der 20. Schwangerschaftswoche zur Fehlgeburt, dann dürfen Frauen künftig acht Wochen beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Fehlgeburten soll ab der 13. Woche ausgeweitet werden. Die Bezugsdauer richtet sich nach den Staffelungszeiträumen. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind.
Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familien- und Bildungsausschuss für die Grünen, bekräftigte, dass es wichtig sei, „das Thema aus der Tabuzone“ zu holen. „Jede dritte Frau in Deutschland ist betroffen und jede Fehlgeburt ist individuell.“ Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums fehlen amtliche Statistiken zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen beziehungsweise eine Fehlgeburt erlitten haben. Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik schätzt das Ministerium etwa 90.000 Fehlgeburten jährlich, etwa 6.000 davon zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Circa 84.000 Fehlgeburten passieren bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diesen Zeitraum ist kein Mutterschutzanspruch vorgesehen. (ts)
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