AOK untermauert Kritik an Arznei-Gesetz
Der AOK-Bundesverband erteilt den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen eine klare Absage. In einer Kurzbewertung zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) bezeichnet der Verband die geplante Regelung als „weder notwendig noch sachgerecht“ und schädlich für den Pharmastandort Deutschland.
Im Referentenentwurf von Bundesgesundheits- und Umweltministerium ist vorgesehen, dass Hersteller bei Medikamenten mit neuen Wirkstoffen grundsätzlich geheime Preise vereinbaren können. Bisher sind verhandelte Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel transparent.
Das MFG ist Teil der Pharmastrategie von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, mit der der SPD-Politiker Forschung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland attraktiver und die hiesige Pharmaindustrie international wettbewerbsfähiger machen möchte. In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine vereinfachte Beantragung von Studien vorgesehen. Dafür soll es eine zentrale Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) geben. Zudem soll dort eine „Bundes-Ethik-Kommission“ errichtet werden.
Der AOK-Bundesverband bewertet es positiv, dass die Rahmenbedingungen für Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneien und Medizinprodukten verbessert werden sollen. Ebenso begrüßt die AOK den vorgesehenen Abbau bürokratischer Hürden sowie schnellere und einfachere Prüfverfahren. Hierbei müsse allerdings weiterhin die Patientensicherheit im Blick behalten werden.
Die geplante Einführung eines vertraulichen Erstattungsbetrags zahle jedoch „nicht auf das Ziel einer Standortstärkung“ ein, moniert der Kassenverband. „Denn damit wird der Forschungs- und Produktionsstandort nicht gestärkt, stattdessen wird die Versichertengemeinschaft finanziell erheblich belastet und die Gewinne pharmazeutischer Hersteller werden gesteigert.“ Außerdem folge aus der Regelung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein „zwingend einzukalkulierender massiver Bürokratieaufbau“. Weder die Transaktionskosten noch die Liquiditätsverschiebung könnten von der GKV gestemmt werden. Ohnehin kollidierten die Pläne zu den geheimen Erstattungsbeträgen mit zahlreichen bestehenden Regelungsinstrumenten der GKV.
„Im Ergebnis konterkariert diese Regelung das Grundprinzip zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung“, heißt es in dem AOK-Papier. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. „Der vertrauliche Erstattungsbetrag ist ein Irrweg.“ (sev)
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