Mehr Leistungskonzentrationen durch neue Mindestmengen
Durch die Anhebung der in diesem Jahr neu eingeführten Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs verringern sich im kommenden Jahr die Klinikstandorte, die Operationen bei diesen Krankheitsbildern anbieten dürfen. Das geht aus der Mindestmengen-Transparenzliste 2025 hervor, die der AOK-Bundesverband heute veröffentlicht hat. Demnach sinkt die Zahl der Kliniken, die Lungenkrebs-Behandlungen vornehmen dürfen, von derzeit 169 auf 144 Einrichtungen (minus 15 Prozent). Zu Brustkrebs-Operationen sind noch 393 Kliniken berechtigt, 32 weniger als bisher (minus acht Prozent). Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse sinkt die Zahl der beteiligten Klinikstandorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus neun Prozent).
„Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen“, betonte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben.
Bei komplexen Operationen an der Speiseröhre sinkt die Zahl von 111 auf 107 Standorte, bei Stammzell-Transplantationen von 72 auf 48 (minus 33 Prozent). Die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte erhöht sich dagegen von 144 auf 146. Aktuell gibt es für neun komplexe Behandlungen Mindestmengen-Vorgaben des GBA. Bereits entschieden wurde, dass 2026 für Herztransplantationen eine Fallzahl von zehn Transplantationen pro Jahr zu erfüllen ist. Aktuell berät der GBA über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen, unter anderem für Darmkrebs-Operationen.
Die Mindestmengen-Transparenzkarte verzeichnet 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 mindestmengenrelevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Seit 2019 müssen Kliniken, die diese Eingriffe vornehmen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene zur Jahresmitte die Fallzahlen der vergangenen anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen. (ts)
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