Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen nimmt zu
Die Zahl pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren fast vervierfacht. Das zeigt der heute veröffentlichte „Report Pflegebedürftigkeit“ des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund). Der Anstieg von rund 53.000 im Jahr 2015 auf etwa 190.000 im Jahr 2025 sei vor allem auf Beeinträchtigungen durch hyperkinetische Störungen wie etwa ADHS und andere Entwicklungsstörungen zurückzuführen, erläuterte der MD Bund. 2025 lebten rund 90 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause; mehr als die Hälfte wurde ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt.
Datengrundlage für die Auswertung waren mehr als drei Millionen Pflegebegutachtungen, die die Medizinischen Dienste im vergangenen Jahr durchführten. Die meisten Erwachsenen werden laut Erhebung im Alter zwischen 75 und 90 Jahren pflegebedürftig.
2025 beantragte deutlich mehr als die Hälfte der Betroffenen Pflegegeld (59,6 Prozent), mit dem sie ihre Pflege ausschließlich mit Hilfe von An- und Zugehörigen selbst organisierten. Knapp die Hälfte der Versicherten stellte erst dann einen Antrag auf Pflegeleistungen, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit und bei ihren Fähigkeiten bereits erheblich beeinträchtigt waren. Nach den Ergebnissen der Erstbegutachtungen erhielt rund ein Drittel der Pflegebedürftigen Pflegegrad 2 (34,5 Prozent). In Pflegegrad 3 wurden 11,7 Prozent eingestuft. Pflegegrad 4 und 5 erhielten deutlich weniger Menschen (2,7 Prozent und 0,9 Prozent). Pflegegrad 1 empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter in 29 Prozent der Fälle. Bei 21,3 Prozent lag laut MD Bund zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vor.
Bei den über 75-Jährigen ergab sich eine Pflegebedürftigkeit meist aufgrund von demenziellen Erkrankungen oder anderen Alterserkrankungen. In den jüngeren Altersgruppen – 18 bis 59 Jahre sowie 60 bis 69 Jahre – erhöhte sich die Anzahl neuer Pflegebedürftiger laut Report „in den vergangenen Jahren um mehr als 150 Prozent“. Hauptgrund dafür ist der 2017 eingeführte, überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seitdem werden auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt.
Der MD Bund begrüßte, dass mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) der Erhalt der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen stärker in den Fokus rücken soll. Bei den Begutachtungen gehe es auch um Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen. „Diesen Ansatz wollen wir weiterentwickeln“, sagte die stellvertretende Vorsitzende Carola Engler. (imo)