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Medizinregistergesetz soll Gesundheitsdaten nutzbarer machen

22.05.2026 2 Min. Lesedauer

Mit einem Medizinregistergesetz will die Bundesregierung Gesundheitsdaten künftig besser nutzbar machen. Dazu sollen erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Verzeichnisse sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards geschaffen werden. „Für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland wollen wir buchstäblich alle Register ziehen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstagabend im Bundestag. „Gleichzeitig stärken wir so auch den Forschungsstandort Deutschland.“

Die Potenziale der mehr als 350 Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder der versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es im Gesetzentwurf. Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern. Diese Register hätten heute schon für die einzelnen Fachgesellschaften einen hohen Informationswert, betonte Warken. Allerdings lägen die Daten häufig unverbunden nebeneinander. Auf Antworten zu Fragen, wie etwa eine Arznei bei Frauen wirke oder welche Dosis für ein Kind geeignet sei, „brauchen wir gute Daten aus dem Versorgungsalltag“, erläuterte Warken. 
 
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dafür die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister vorgesehen, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt. Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen und nach erfolgreichem Abschluss zu festgelegten Zwecken miteinander kooperieren, Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen.
 
Mit dem Gesetz werde eine Basis für eine aktive und gestaltende Rolle Deutschlands beim Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) geschaffen, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Das sei auch eine wirtschaftliche und standortpolitische Entscheidung. „Medizinische Forschung und Innovation brauchen belastbare Datengrundlagen“, unterstrich Pilsinger. „Wer die besten Daten hat, zieht die besten Forscher an und entwickelt die besten Therapien.“ Dabei würden Patientenrechte jedoch nicht „auf dem Altar der Digitalisierung geopfert“. „Jeder Mensch muss wissen, wer seine Daten nutzt“, sagte Pilsinger. Das Widerspruchsrecht müsse „praktikabel und niedrigschwellig sein“. Die Linken-Politikerin Stella Merendino bezeichnete den Gesetzentwurf dagegen als „erheblich verfassungs- und datenschutzrechtlich fragwürdig“. (bhu)

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