Kabinett beschließt Cannabis-Versandverbot
Das Bundeskabinett hat heute schärfere Regeln für die Abgabe von Medizinalcannabis beschlossen. Demnach darf Medizinalcannabis künftig nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Außerdem wird der Versand verboten. Das Ministerium begründete die Änderung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) mit einer „bedenklichen Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken“. „Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
„Für Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen auf Medizinalcannabis angewiesen sind, ist die Versorgung weiterhin sichergestellt“, unterstrich Warken. Die CDU-Politikerin begründete die Verschärfung unter anderem mit einem massiven Zuwachs der Importe. Laut BMG nahmen die Einfuhren im ersten Halbjahr 2025 gegenüber der ersten Jahreshälfte 2024 von rund 19 auf rund 80 Tonnen und damit um mehr als 400 Prozent zu. Da die Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien, gehe diese Zunahme nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurück.
Für die Verschreibung von Cannabis aus medizinischen Gründen müssen laut BMG der Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere Arzneimittel berücksichtigt werden. Dies setze in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung voraus. Zudem müsse fortlaufend über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums aufgeklärt werden. Für Folgeverschreibungen sei eine persönliche Konsultation pro vier Quartale nötig.
Zudem ist künftig der Versandweg für Medizinalcannabis ausgeschlossen. Grund hierfür seien die umfassenden Aufklärungs- und Beratungspflichten im Rahmen einer persönlichen Beratung in Apotheken. Dies betreffe aber nicht den Botendienst der Apotheken, so das BMG.
Die Bundesärztekammer (Bäk) unterstützt die geplanten Einschränkungen. „Noch konsequenter wäre es gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen", sagte Bäk-Präsident Klaus Reinhardt. Das würde die ärztliche Verantwortung klarstellen.
Eine erste wissenschaftliche Zwischenbilanz über das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) hatte kein eindeutiges Bild über Veränderungen im Umgang mit Cannabis ergeben. Der Bericht geht davon aus, dass in den zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten des KCanG und des MedCanG etwa zwölf bis 14 Prozent des Gesamtbedarfs an Cannabis durch Medizinalcannabis gedeckt waren. Eine Abschlussdokumentation soll im April 2028 erfolgen. (ter)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.