Angestellte Ärzte stellen sich gegen neue Arbeitszeitgrenzen
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) lehnt die von Union und SPD geplante Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Eine Umstellung auf eine bloße wöchentliche Höchstarbeitszeit sei für das Gesundheitswesen „nicht sachgerecht“, erklärten die Delegierten der 145. Hauptversammlung am Wochenende in Leipzig.
Zugleich sprachen sie sich für mehr und nachhaltige Investitionen in Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI), ethische Leitplanken bei deren Anwendung in der Medizin sowie praxistaugliche Nachbesserungen der Krankenhausreform aus. Den MB-Delegierten zufolge besteht „die Gefahr, dass eine vollständige Auflösung der täglichen Höchstgrenzen die Belastung der bereits stark beanspruchten Beschäftigten nochmals erheblich steigert“. Schon jetzt biete das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen, die ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeitgrenzen auch auf Basis tarifvertraglicher Regelungen ermöglichten.
Ebenso forderten die MB-Delegierten die Bundesregierung auf, sich von Forderungen seitens der Industrie nach Einschränkungen des Streikrechtes zu distanzieren. Der jüngst von „Gesamtmetall“ vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ sei „nichts weniger als ein Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland“, erklärte die Verbandsvorsitzende Susanne Johna in ihrem Lagebericht. Darin hob sie ferner Potenziale von KI in der Medizin hervor und zeigte auch deren Grenzen auf. „KI kann diagnostische Prozesse beschleunigen, Entscheidungsfindung unterstützen, Strukturen sichtbar machen, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.“ Klar sei aber auch, dass KI „kein Ersatz für ärztliche Verantwortung und Urteilskraft“ sei.
Bei der Krankenhausreform forderten die Delegierten Nachbesserungen. „Die Reform in ihrer jetzigen Ausgestaltung steht im Widerspruch zum Ziel einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung in Stadt und Land“, erklärten sie. Leistungsgruppen seien ein geeignetes Instrument zur Planung der Krankenhausversorgung in den Ländern. Sie eigneten sich aber nicht als Finanzierungsinstrument. „Bleiben die Finanzierungsregelungen so, wie sie sind, droht sich die kalte Strukturbereinigung weiter zu verfestigen und eine Wartelistenmedizin zu entstehen.“ Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verlängerung der Konvergenzphase müsse genutzt werden, um die Finanzierungssystematik substanziell zu ändern. Die Höhe der Vorhaltevergütung dürfe nicht weiter von Fallzahlen abhängig gemacht werden. (ter)
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