Verbände begrüßen Reform der Lebendorganspende
Die geplante Novelle der Lebendorganspende stößt auf positive Resonanz. Als „besonders sinnvoll“ lobte die Bundesärztekammer (Bäk) das geplante Gesetzesvorhaben anlässlich der Verbändeanhörung am morgigen Mittwoch.
Ziel ist, den Kreis der Spender und Empfänger zu erweitern. Derzeit muss nach deutschem Recht eine lebend spendende Person nicht nur biologisch zum Kranken passen, sondern auch zu dessen engem persönlichen Umfeld gehören. Künftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch Überkreuz- und Kettenspenden erlaubt sein. Nach wie vor besteht laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) ein großer Bedarf an Spenderorganen.
Rund 6.400 Patientinnen und Patienten standen nach DSO-Angaben allein im vergangenen Jahr auf Wartelisten. „Die Wartezeiten sind teils dramatisch länger als im EU-Ausland, viele warten länger als zehn Jahre“, sagte Transplantationsmediziner Fabian Halleck von der Berliner Charité. Dabei sei die Chance auf langfristigen Therapieerfolg bei Lebendspenden besonders hoch. Geplant ist, die Aufgaben der Transplantationszentren neu zu organisieren und zur Vermittlung der Nieren eine entsprechende Stelle einzurichten. Die Aufklärungspflichten sollen zugunsten eines umfassenden Spenderschutzes vor allem hinsichtlich der psychosozialen Risiken und möglichen Spätfolgen erweitert werden.
Nachbesserungsbedarf sieht die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGFN). Insbesondere die Auswahl der Spender müsse präzisiert werden. Dass ein Lebendspender nicht akzeptiert werden soll, wenn er über das OP-Risiko hinaus gefährdet sei, „steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst“, heißt es in der DGFN-Stellungnahme. Zudem müssten die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.
Künftig sollen Lebendnierenspender bei der Vermittlung Punkte erhalten, falls sie selbst später ein Organ benötigen. Die Reform sieht außerdem vor, dass die Spende von Organen oder Gewebe – sogenannte Operationsreste – möglich sein soll, die bei einer medizinischen Behandlung bei nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen wurden.
Das neue Gesetz soll auch die Voraussetzungen für die Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende schaffen, damit diese selbst über das Abrufportal klären können, ob eine Spendenbereitschaft vorliegt. Das im März 2024 gestartete Online-Register zählt aktuell mehr als 356.000 Einträge. (imo)
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