Ex-Minister Lauterbach warnt vor verwässerter Klinikreform
Knapp sechs Monate nach Übergabe seiner Amtsgeschäfte hat sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in die Debatte um die Anpassung der Krankenhausreform eingeschaltet. In der „Zeit“ warnte er vor „faulen Kompromissen“.
„Die Krankenhausreform ist eine sehr bedeutsame Reform, die einfach nicht verwässert werden darf“, betonte der SPD-Politiker. Sie biete die Chance, die Qualität der Versorgung zu verbessern und gleichzeitig Geld zu sparen. „Wir geben mittlerweile weit über 100 Milliarden Euro pro Jahr für die Krankenhäuser aus. Und die Kosten wachsen jährlich zwischen fünf und zehn Milliarden Euro“, sagte Lauterbach. Trotz der hohen Ausgaben erreiche Deutschland im internationalen Vergleich nur mäßige Qualität. Der Ex-Minister trat dem Argument entgegen, dass mehr Ausnahmen bei den Qualitätskriterien notwendig seien, um möglichst viele Kliniken zu erhalten. Dies bedeute eine schlechtere Versorgung von Patienten etwa bei Krebserkrankungen. „Das können wir uns in dem Bereich aber weder ethisch noch ökonomisch leisten.“
Nach längerem Tauziehen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD hatte das Bundeskabinett Anfang Oktober grünes Licht für den Entwurf des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gegeben. Darin erhalten die Bundesländer mehr Spielraum für Ausnahmen. Im November soll der Bundestag erstmals über das KHAG beraten. „Die Grundzüge der Reform stehen“, sagte Lauterbach und verwies auf das anstehende parlamentarischen Verfahren. Als Gesundheitsminister der Ampel-Regierung hatte Lauterbach die Krankenhausreform gegen zum Teil erheblichen Widerstand der Länder und Kliniken auf den Weg gebracht. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-rote Regierung auf Änderungen der Ende 2024 beschlossenen Reform geeinigt.
Warken verteidigte das KHAG. Damit bliebe „das ursprüngliche Ziele der Reform erhalten“, versicherte die Ministerin im „Deutschen Ärzteblatt“ (DÄ). Mit dem Anpassungsgesetz erhielten die Länder mehr Zeit und Sicherheit für den Planungsprozess. Die CDU-Politikerin ging auch auf das beschlossene Sparpaket zur kurzfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Es sei nicht so, dass die Krankenhäuser die GKV-Finanzen retten müssten, so Warken. „Wir haben die Regelung so gestaltet, dass sie die tatsächlichen Kostensteigerungen abbildet.“ Um die Kassenbeiträge 2026 stabil zu halten, sollen unter anderem 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken eingespart werden. Die Kassen bezweifeln, dass diese Maßnahmen ausreichen und dringen auf langfristige Lösungen. (at)
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