Lauterbach will an Klinikreform festhalten
Auch nach dem Ende der Ampelkoalition sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine geplante Klinikreform nicht vor dem Aus. „Die Krankenhausreform, sie wird und sie muss kommen“, sagte der SPD-Politiker heute auf dem „Deutschen Pflegetag“. Käme die Reform nicht, würden in den nächsten zwei Jahren hunderte Krankenhäuser insolvent werden. „Diese Reform werden wir nicht scheitern lassen und werden sie im Bundesrat durchsetzen“. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bezeichnete es dagegen als „unverantwortlich“, das Vorhaben „jetzt noch rasch durchboxen“ zu wollen.
Das Mitte Oktober vom Bundestag beschlossene Reformgesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern. Gestern stimmte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zwar gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, doch das endgültige Sagen hat die Länderkammer, die am 22. November darüber entscheiden will. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, aber der Bundesrat kann ein Vermittlungsverfahren verlangen.
Gerlach erklärte heute erneut, Bayern wolle ein Vermittlungsverfahren. „Es ist unabhängig vom Zeitpunkt der Bundestags-Neuwahlen wichtig, dass der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform überarbeitet wird – auch im Sinne der Patientinnen und Patienten", sagte die CSU-Politikerin. Auch Nordrhein-Westfalen will sich weiter für ein Vermittlungsverfahren einsetzen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte zu G+G, er halte die Anrufung „nach wie vor für geboten". Neben Bayern wollen Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein Vermittlungsverfahren den Weg bringen, um Verbesserungen am Gesetzentwurf zu erreichen.
Ein Antrag der sieben Länder fand gestern im Gesundheitsausschuss keine Mehrheit. Im Ausschuss hat jedes Bundesland eine Stimme. Im Plenum haben diese Länder jedoch 34 von 69 Stimmen, eine Stimme weniger als benötigt, um den Vermittlungsausschuss einzuschalten. „Ziel ist es, die Krankenhausreform des Bundes nicht zu verhindern“, heißt es im Antrag der Länder, der G+G vorliegt. Sie sollte nur „in einzelnen kritischen Punkten“ „kurzfristig und noch in diesem Jahr“ verbessert werden. Ein Vermittlungsverfahren wäre zu diesem Zeitpunkt aber der Todesstoß für die Reform, denn angesichts der zu erwartenden Auflösung des Bundestages ist die Zeit für ein solches Verfahren kaum mehr da.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erneuerte ihre Kritik am Reformgesetz und forderte Änderungen. Mit Blick auf das Ampel-Aus schränkte der Verband aber ein, es bleibe offen, „wie angesichts der derzeitigen unklaren politischen Situation Korrekturen durchgesetzt werden können“. (at)
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