Lauterbach lehnt Schulden zur Stabilisierung der Pflege ab
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Ampel-Kompromiss zum Bundeshaushalt 2025 verteidigt. „Bei den Sozialausgaben haben wir nicht gekürzt“, sagte er heute im ZDF-„Morgenmagazin“. So bleibe es etwa beim Zuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro. Der Haushaltskompromiss setze bei Gesundheit und Pflege „die falschen Prioritäten“, kritisiert hingegen die AOK. Lauterbach bekräftigte seine Absicht, noch im Herbst Pläne für eine Finanzierungsreform der Pflege vorzulegen.
Weiterhin stark steigende Eigenanteile für die Unterbringung in Pflegeheimen befeuern derzeit die Debatte um eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeversicherung. Dabei geht es auch um die Investitionsverpflichtungen der Bundesländer. „Die Länder müssten bei den Investitionskosten viel mehr tun. Da werden wir definitiv sehr ernst mit den Ländern sprechen müssen“, so Lauterbach. Derzeit kompensieren die Pflegeheime fehlende Investitionen und Ausbildungskosten über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Ein „Sondervermögen Pflege“ lehnt der SPD-Politiker ab. „Wenn ich mit geliehenem Geld den Beitragssatz entlaste, dann ist das ja auch nicht wirklich Handwerk.“
Der AOK-Bundesverband sieht den Haushaltskompromiss skeptisch. „Ich finde nicht, dass die Bereiche Gesundheit und Pflege ausreichend berücksichtigt wurden“, sagte die Vorstandvorsitzende Carola Reimann G+G. Viele der geplanten Gesetze trieben die Ausgaben, ohne die Versorgung im ländlichen Raum zu stabilisieren und die Qualität für Patienten und Mitarbeitende zu verbessern. „Dieser Kurs auf dem Rücken der Beitragszahlenden ist kurzsichtig und gefährdet die Akzeptanz der solidarischen Krankenversicherung“, warnte die Verbandschefin. Gesundheit und Pflege seien „Schlüsselthemen“. Die Ampel hingegen verdränge die eigene Finanzverantwortung, so Reimann. „Beitragssatzstabilität strebt sie inzwischen nur noch ‚mittelfristig‘ an, kurzfristige Beitragssatzsteigerungen werden billigend in Kauf genommen.“
In den vergangenen beiden Jahren hatte der Bundesgesundheitsminister zweimal den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung waren im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), gestaffelt nach Kinderzahl, angepasst und für Versicherte ohne Kinder erhöht worden. Laut PUEG darf die Bundesregierung künftig auch den Beitragssatz per Rechtsverordnung anpassen, sollte die Liquidität der Pflegeversicherung kurzfristig gefährdet sein. (rbr)