Länder warnen vor Gefahren durch K.O.-Tropfen im Karneval
Mehrere Bundesländer warnen zum Höhepunkt des Straßenkarnevals vor Gefahren durch K.O.-Tropfen. Ihr Einsatz sei ein „heimtückischer Angriff auf die körperliche Selbstbestimmung“, sagte die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) zu G+G. „Es ist eine skrupellose Tat bewusst gegen unsere Werte und das Selbstbestimmungsrecht.“ Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte, K.O.-Tropfen entzögen den Opfern die Kontrolle über ihren Körper und jede Möglichkeit, sich zu wehren. Es sei an der Zeit, dass das Strafrecht „der Schwere dieser Taten gerecht“ werde.
Der Bundestag hatte im November eine Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ beschlossen. Damit wurde das Inverkehrbringen, der Handel und die Herstellung von Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol verboten. Die Stoffe werden von Kriminellen für Vergewaltigungs- aber auch Raubdelikte genutzt. Stolz wertete das Gesetz als wichtigen Schritt, um Menschen besser zu schützen und Täterstrukturen auszutrocknen. „Gerade in der Karnevalszeit müssen wir wachsam sein: Lassen Sie Getränke bitte nicht unbeaufsichtigt, nehmen Sie nichts von Fremden an und achten Sie aufeinander“, riet sie Feiernden.
Nordrhein-Westfalen macht sich für weitere Verschärfungen stark und hatte im vergangenen Jahr mit Hamburg und dem Saarland eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, die Mindeststrafe für Vergewaltigung und Raub auf fünf Jahre zu erhöhen, wenn diese unter Verwendung von K.O.-Tropfen begangen wurden. Zurzeit drohen hierfür mindestens drei Jahre. Die Mindeststrafe soll so künftig derjenigen entsprechen, die zur Anwendung kommt, wenn bei Vergewaltigung oder Raub beispielsweise Messer als Drohmittel verwendet werden. Justizminister Limbach sagte G+G, es gehe darum, nicht nur eine Unwucht im Strafgesetzbuch zu beseitigen, sondern eine Botschaft zu senden, die die Französin Gisèle Pélicot angesichts ihres Leids formuliert habe: „Die Scham muss die Seite wechseln.“
Inzwischen hat das Bundesjustizministerium einen eigenen „Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen“ mit derselben Zielrichtung eingebracht. Im Ergebnis wird auch bei ihm die Mindestfreiheitsstrafe auf fünf Jahre angehoben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprach am Dienstag bei der Vorstellung einer Dunkelfeldstudie zum Thema Gewalt, der Einsatz von K.O.-Tropfen werde damit künftig so geahndet, wie der Einsatz einer Waffe.
Nordrhein-Westfalen macht zur „fünften Jahreszeit“ unter dem Motto „Lass Dich nicht K.O.-tropfen“ etwa auf Bierdeckeln und auf Flyern auf die Gefahren durch die chemischen Substanzen aufmerksam. „Wenn sich im unübersichtlichen Karnevalstrubel zu späterer Stunde Freundesgruppen bereits aufgeteilt oder verloren haben, der Alkoholpegel beträchtlich angestiegen ist, Ausfallerscheinungen dem Alkohol zugeschrieben werden, Handyakkus womöglich leer sind, wird es besonders gefährlich für potenzielle Opfer“, warnte eine Sprecherin des Justizressorts in Düsseldorf auf Anfrage. (sev)
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