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Bundeskabinett billigt Medizinforschungsgesetz

27.03.2024 2 Min. Lesedauer

Zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland hat das Bundeskabinett heute den Weg für das Medizinforschungsgesetz (MFG) freigemacht. Mit dem Gesetz werde „die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte“ in Deutschland gefördert, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Es komme „direkt den Patientinnen und Patienten in Deutschland zugute“. Hingegen warnen die Krankenkassen vor Milliarden-Mehrkosten für die Beitragszahler.

Der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland habe zuletzt „im internationalen Vergleich an Attraktivität verloren“, heißt es im Kabinettsentwurf. Das MFG solle die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten „signifikant“ verbessern. Eine zentrale Rolle bei der Neuordnung kommt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) zu. Es soll künftig für alle überregionalen klinischen Studien bei Arzneimittelzulassungen zuständig sein und sich etwa um die Prüfung von Ethik-Fragen sowie Strahlen- und Datenschutz kümmern.

Daneben räumt der Gesetzentwurf Pharmaunternehmen die Möglichkeit ein, für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vertrauliche Erstattungsbeträge zu verein­baren. Diese Vertraulichkeit soll bis zum Wegfall des in der Regel achtjährigen Unterlagenschutzes gelten. Vor allem an dieser Neuregelung entzündet sich der Widerspruch. Der AOK-Bundesverband rügte, damit werde der bewährte Mechanismus der Preisregulierung gefährdet.

„Es drohen finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahlenden in Milliardenhöhe - ohne Mehrwert für die Patientinnen und Patienten“, sagte Vorstandschefin Carola Reimann. Das Preisniveau in Deutschland sei bereits jetzt europaweit das höchste. Gesetzlich Krankenversicherte und Arbeitgeber würden „zum Gratis-Kreditgeber für die Pharmaindustrie, ohne einen Mehrwert für die Versorgung“. Die geplanten Verbesserungen für den Forschungsstandort Deutschland seien zu begrüßen, stünden aber nicht im Verhältnis zu den erwarteten „erheblichen finanziellen Belastungen für die Solidargemeinschaft“.

„Geheimpreise hebeln das Gebot der Wirtschaftlichkeit aus“, kritisierte die Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Wenn Ärztinnen und Ärzten Preistransparenz genommen werde, könnten diese bei der Medikamenten-Verordnung nicht mehr wirtschaftlich vorgehen. Folge wäre „unweigerlich“ ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben. Ähnlich kritisch äußerte sich der Verband der Ersatzkassen. Dagegen sagte der Leiter Klinische Forschung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Jens Peters, vertrauliche Erstattungsbeträge würden für die Unternehmen lediglich in Einzelfällen relevant werden. (at)

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