Krankenkassen warnen vor Risiken beim Infektionsschutz
In der Diskussion um eine Gefahrenbewertung für Ethanol-Alkohol setzen sich die Krankenkassen für „verhältnismäßige, wissenschaftlich differenzierte und praktikable Lösungen“ ein. Die EU-Kommission müsse die Verwendung des Desinfektionsmittels auch weiterhin uneingeschränkt ermöglichen, heißt es in der G+G vorliegenden Stellungnahme der Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV). „Ethanolhaltige Desinfektionsmittel sind in der Pflege, in Krankenhäusern und in anderen medizinischen Einrichtungen unverzichtbar, da sie Patientinnen, Patienten und Beschäftigte effektiv vor Infektionen schützen“, betont die DSV. Aktuell gebe es keine geeigneten Alternativen mit vergleichbarer Wirksamkeit und Verfügbarkeit.
Hintergrund ist eine Neubewertung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (Echa). Laut EU-Biozidprodukteverordnung müssen alle Biozide, die vor 2013 auf den europäischen Markt kamen, daraufhin überprüft werden, ob sie Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden könnten (CMR-Gefahrstoffe). Zudem geht es um eine mögliche Schadstoff-Belastung der Muttermilch. Die Prüfung betrifft Hygieneprodukte wie Handdesinfektionsmittel, Desinfektionsmittel und Algenentferner, die nicht für den direkten Kontakt mit Menschen oder Tieren bestimmt sind sowie Produkte für den Einsatz in Lebensmittel- und Futtermitteln.
Eine mögliche Neuklassifizierung könne Verwendungsbeschränkungen mit weitreichenden Folgen für Arbeitswelt, Gesundheitsversorgung und Wirtschaft nach sich ziehen, warnt die DSV. Sichere Arbeitsabläufe dürften nicht durch unverhältnismäßige Auflagen beeinträchtigt werden. Bei sachgemäßer Anwendung seien Tätigkeiten mit ethanolhaltigen Desinfektionsmitteln aus Sicht des Arbeitsschutzes unbedenklich, argumentiert die EU-Vertretung. Bei Ethanol könne in den meisten Anwendungsbereich „ein Missbrauch als Trinkalkohol und somit eine orale Aufnahme ausgeschlossen werden“.
Damit unterstützt die DSV die Position des Bundesverbandes Medizintechnologie, der Pharmaindustrie und weiterer Organisationen aus dem Gesundheitsbereich. „Im Gesundheitsbereich und in allen anderen Industriezweigen ist die Verwendung von Ethanol sicher und gut geregelt“, heißt es in deren Positionspapier. Aufgrund seiner stark keimtötenden Eigenschaften sei Ethanol „ein wichtiger Schlüssel in der Vorbeugung von Infektionen“. Zudem gebe es in der in der EU „im Gegensatz zu mehreren hundert Ethanolherstellern nur fünf Unternehmen, welche die vermeintlichen Alternativen (Propanol) herstellen“. (toro)
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