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Warken setzt auf Einigung beim KHAG im März

25.02.2026 3 Min. Lesedauer

Nach der Absetzung der parlamentarischen Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz in dieser Woche strebt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun eine Verabschiedung in der Länderkammer am 27. März an. „Die Beratungen sollen rechtzeitig abgeschlossen werden, um die Bunderatssitzung Ende März zu erreichen“, teilte das Ministerium heute auf Anfrage mit. Laut der bayerischen Gesundheitsministerium Judith Gerlach (CSU) besteht „weiterer Gesprächsbedarf, um zu einer gemeinsamen Linie zu kommen“. Ihr niedersächsischer Amtskollege Andreas Philippi (SPD) sieht die Schuld für die Verzögerungen insbesondere bei Warken und der Unionsfraktion.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies darauf, dass Warken zahlreiche Gespräche mit den Fraktionen und den Ländern geführt habe. „Die Beratungen werden mit dem Ziel fortgesetzt, das Verfahren zu einem guten Ergebnis zu führen, welches auch im Bundesrat mit Mehrheit beschlossen wird.“ Damit macht die Regierung deutlich, dass sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses vermeiden will. Vor der Bundesratssitzung Ende März müsste noch der Bundestag zustimmen. Dies war für diese Woche angepeilt, wurde aber am Dienstag wegen der bestehenden Unstimmigkeiten abgesagt. 

Gerlach sagte auf G+G-Anfrage, die Länder hätten ihre Forderungen bereits auf besonders dringliche Punkte konzentriert. So müsse die Festlegung, welche Voraussetzungen künftig für die Anerkennung als Fachklinik gelten, wegen der notwendigen Planungssicherheit weiterhin gesetzlich geregelt werden. Das sei keine Aufgabe der Selbstverwaltung im Bund.

Ein weiterer Punkt ist laut Gerlach die Anpassung der Definition eines Krankenhausstandortes. „Hier brauchen wir in begründeten Fällen die Möglichkeit für die Planungsbehörden der Länder, von der starren und unpraktikablen Zwei-Kilometer-Grenze abzuweichen.“ Gleiches gelte für die Möglichkeiten des Landes, Abweichungen von einzelnen Leistungsgruppenvoraussetzungen zuzulassen, die derzeit auf maximal drei Jahre begrenzt und vom Einvernehmen der Krankenkassen abhängig sein sollen. „Auch hier brauchen die Länder mehr Gestaltungsspielraum."

Die unlängst von der schwarz-roten Koalition in Berlin vereinbarten Änderungsanträge gehen nur teilweise auf die Länderforderungen ein. So sollen nach dem Willen von Union und SPD befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen weiterhin nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich sein. Die Koalition will außerdem an der Zwei-Kilometer-Regelung festhalten. Die zuständigen Landesbehörden sollen jedoch das Recht auf eine Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner erhalten, die dann über Abweichungen im Einzelfall beraten.

Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder ist, sagte, es gebe noch Änderungsbedarf, um die Reform etwa in Flächenländern wie Niedersachsen erfolgreich umsetzen zu können. Ein Rückfall auf die ursprünglichen Regelungen dürfe nicht passieren. Die SPD-geführten Länder hätten sich jederzeit konstruktiv verhalten. „Ich erwarte jetzt endlich von der Bundesgesundheitsministerin und der Unions-Bundestagsfraktion ein Ende der Blockaden und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zur Krankenhausreform.“ Sonst sei ein Vermittlungsausschuss nicht zu verhindern. (sev) 

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