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Medizinisches Personal soll in Berlin kostenfrei parken können

02.01.2024 3 Min. Lesedauer

Berlins Verkehrssenatorin Manja Schreiner will kostenloses Parken unter anderem für Klinik- und Pflegepersonal, aber auch für Rettungskräfte, Feuerwehr und Schichtarbeiter ermöglichen. Voraussichtlich im ersten Quartal 2024 soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Verkehr eine entsprechende Verwaltungsvorschrift vom Berliner Senat erlassen werden. Schreiner folgt damit einer Forderung der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll.

Vorgesehen ist, dass für medizinisches und pflegerisches Personal – aber auch andere „systemrelevante Personen“ wie Polizei und Feuerwehr – mit ungünstigen Einsatz- und Arbeitszeiten eine einheitliche Regelung für kostenfreies Parken in bewirtschafteten Zonen geschaffen wird. Konkret sollen die Beschäftigten „die Möglichkeit erhalten, bei regelmäßig ungünstigen Arbeitszeiten für ihre Fahrten mit Privat-Pkw zur Arbeit und dem Heimweg in der Parkraumbewirtschaftungszone des regelmäßigen Beschäftigungsorts kostenfrei zu parken“, so die Auskunft der Senatsverwaltung.

„Ungünstige Arbeitszeiten“ beziehungsweise Schichtdienst bedeute dabei, die Menschen müssten ein Fünftel ihrer monatlichen Arbeitszeit in der Zeit von 22.30 bis 6.30 Uhr leisten. Die Ausnahmegenehmigungen regeln dann die Möglichkeit des gebührenfreien Parkens für bestimmte Fahrzeuge zum Beispiel an einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtung. Dies soll aber auch für Personal von mobilen medizinischen oder Pflegediensten an ihrem jeweiligen Einsatzort gelten.

Umgesetzt wird das Sonderparkrecht durch eine Vorschrift, die Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung nach Paragraf 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur regelt. 

„Innerhalb des Landes Berlin besteht für die Einführung solcher Ausführungsvorschriften ein definiertes Prozedere“, teilte eine Sprecherin der Verkehrssenatsverwaltung auf Anfrage mit. Dabei gehe es „auch um die angemessene Beteiligung der Berliner Bezirksämter als maßgebliche Akteure bei der Anwendung“. Der Senat habe den Entwurf der geplanten Regelung dem Rat der Bürgermeister übergeben. „Der Erlass der Ausführungsvorschrift bereits im ersten Quartal 2024 durch den Senat ist wahrscheinlich“, hieß es. (sg)

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