Kommunen fordern neue Finanzierung von Sozialleistungen
Angesichts klammer Haushalte fordern die Städte und Gemeinden eine Neuverteilung der durch Sozialausgaben vor Ort entstehenden Lasten. Die Finanzsituation vieler Kommunen sei „desaströs“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Ralph Spiegler, heute in Berlin. Von Bund und Ländern forderte er, sich künftig jeweils zu einem Drittel an den Kosten für die Sozialausgaben zu beteiligen, um eine ausreichende Gegenfinanzierung der vom Bund übertragenen sozialen Aufgaben zu ermöglichen.
Im vergangenen Jahr gaben die Kommunen nach Angaben Spieglers 90,5 Milliarden Euro für soziale Leistungen aus. Spätestens 2027 werde die Marke von 100 Milliarden Euro überschritten. Damit hätten sich die Sozialausgaben innerhalb von 20 Jahren „nahezu verdreifacht“. Allein für die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die Hilfen zur Pflege beliefen sich die kommunalen Ausgaben auf rund 46 Milliarden Euro – „ohne dass es eine nennenswerte Gegenfinanzierung gibt“, so Spiegler.
Der DStGB verlangt deshalb einen „Paradigmenwechsel“ in der Finanzierung sozialer Leistungen. Wenn sich Bund, Länder und Kommunen künftig jeweils zu einem Drittel an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Pflege beteiligten, würde das laut DStGB-Präsident Spiegler zu einer „sofortigen Entlastung“ der Kommunen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro führen. Letztlich handele es sich um „gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, für die alle drei Ebenen Verantwortung übernehmen müssten, sagte André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB.
Zugleich betonte Spiegler, dass Gesetzgeber bei diesem Vorschlag bei jedem neuen Vorhaben in diesem Bereich von Anfang an mitdenken müssten, wie sie „ihr Drittel“ der Finanzierung sicherstellen wollten. „Dies kann dazu beitragen, gemeinsam nach einer effizienteren und einfacheren Lösung für unseren Sozialstaat zu suchen und die Kosten zu reduzieren.“
Der Städte- und Gemeindebund erwartet, dass der Vorschlag in den anstehenden Diskussionen über eine Sozialstaatsreform auf Bundesebene sowie bei der Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten „Zukunftspakts Bund, Länder und Kommunen“ seine „Berücksichtigung findet“.
Darüber hinaus unterbreitet der DStGB in seiner „Bilanz 2025 und Ausblick 2026“ weitere Vorschläge für eine grundlegende Reform des Sozialstaats und eine „erhebliche Verschlankung bei den Leistungsbestimmungen, digitaltaugliche Sozialgesetze, klare Begrifflichkeiten und eine echte Anreizwirkung, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren“. (tie)
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