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Klinikreform passiert Gesundheitsausschuss

16.10.2024 2:30 Min. Lesedauer

Einen Tag vor der Schlussabstimmung im Bundestag hat der Gesundheitsausschuss grünes Licht für die Klinikreform gegeben. Das Gremium billigte den Gesetzentwurf zusammen mit 50 Änderungsanträgen der Ampelfraktionen. Damit hat das Projekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine weitere Hürde genommen. Unklar bleibt, wie die Länderkammer am 22. November entscheiden wird. Diese könnte noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken sprach sich für diesen Schritt aus.

„Wir brauchen eine Reform, aber eine gute. Die haben wir bisher nicht“, sagte von der Decken (CDU) zu „Politico“. Wer dem Gesetz zustimme, handele verantwortungslos gegenüber Patienten und Klinikpersonal. Dagegen will Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi seinen Widerstand gegen das Gesetz aufgeben. Seine größten Bedenken seien ausgeräumt, verkündete der SPD-Politiker im NDR. Niedersachsen habe im parlamentarischen Verfahren seine Handschrift in dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform hinterlassen können. 

„Wenn das Ding in den Vermittlungsausschuss kommt, ist es tot“, prognostizierte Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) heute auf dem MCC-„Kassengipfel 2024“. Alles hänge nun davon ab, die SPD-geführten Länder wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern „an ihre Fahnentreue zu erinnern“. Derzeit erkaufe der Bund sich die Zustimmung dieser Länder durch Zugeständnisse. „Wir haben gesagt, es darf keine windigen Ausnahmen geben. Im Augenblick bewegt sich das Gesetz aber genau dahin.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erneuerte ihre Kritik. „Dieser Gesetzentwurf steht für eine fortgesetzte kalte Marktbereinigung mit wegbrechenden Krankenhausstandorten“, erklärte DKG-Chef Gerald Gaß. Die Abgeordneten müssten „im Blindflug“ über eine Reform abstimmen, da eine mögliche Auswirkungsanalyse bis zuletzt bewusst zurückgehalten werde. CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge klagte, selbst am Vortag der Abstimmung fehle der Ampel „das Rückgrat und der Anstand, die zentrale Auswirkungssimulation auch der Opposition, den Ländern und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“ (at)

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