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Kindeswohlgefährdungen steigen auf Rekordwert

15.12.2025 2:30 Min. Lesedauer

Einen neuen Höchststand hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland erreicht. Mit 72.800 Fällen stieg die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen 2024 zum dritten Mal in Folge an, teilte das statistische Bundesamt (Destatis) heute mit. Binnen fünf Jahren erhöhten sich demnach die Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt um etwa ein Drittel. Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 240.000 Verdachtsmeldungen nach. Etwa jedes zweite von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war laut Destatis jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren.

Am häufigsten traf es mit 38 Prozent Kinder und Jugendliche, die bei beiden Eltern gemeinsam aufwuchsen. Fast genauso viele Betroffene mit 37 Prozent lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil. 14 Prozent der Kindeswohlgefährdungen ereigneten sich bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim oder bei Verwandten. Dabei ging die Gewalt gegen die Minderjährigen in drei Viertel aller Fälle fast ausschließlich von einem Elternteil aus. In deutlich weniger Fällen waren es mit vier Prozent ein Stiefelternteil, neuer Partner oder eine neue Partnerin des Vaters oder der Mutter sowie eine andere Person wie Trainer oder Tante (jeweils sechs Prozent).

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (fast 60 Prozent) lag nach den Angaben Vernachlässigung vor. In 37 Prozent der Fälle fanden die Behörden Hinweise auf psychische Misshandlungen und in weiteren 28 Prozent gab es Indizien für körperliche Misshandlungen. Jungen waren der Statistik zufolge von Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen etwas häufiger betroffen. Mädchen erlitten hingegen eher psychische und vor allem sexuelle Gewalt.

Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdungssituation hatten im vergangenen Jahr Polizei und Justiz an die Jugendämter weitergeleitet. Etwas seltener waren es Verwandte, Bekannte oder Nachbarn. Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 Prozent der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 Prozent der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen. Familiengerichte werden zum Beispiel dann eingeschaltet, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden, etwa weil sie angebotene Hilfen ablehnen. (imo)

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