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KHAG nimmt letzte Hürde – Länder pochen auf Nachbesserungen

27.03.2026 3 Min. Lesedauer

Nach monatelangem Gerangel zwischen Bund und Ländern hat das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) heute die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat verzichtete trotz Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Im Gegenzug sicherte der Bund in einer Protokollerklärung den Ländern zu, die Folgen der Personaluntergrenzen und der Vorhaltevergütung regelmäßig gemeinsam zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von „einem guten, einem gangbaren Kompromiss“. Bund und Länder hätten „bis zum Schluss gerungen“, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD). Krankenkassen zeigten sich erleichtert, bewerteten aber die Protokollnotiz kritisch. „Die Untergrenzen sind ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Patientensicherheit und einer qualitativ hochwertigen Versorgung“, betonte Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Das KHAG räumt den Ländern mehr Zeit, mehr Geld und weniger strikte Vorgaben beim Umbau der Kliniklandschaft ein und modifiziert damit das Ende 2024 beschlossene Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Anfang März verabschiedete der Bundestag die Reform der Reform. Allerdings machten die Länder danach noch Bedenken geltend. Zwar ließ der Bundesrat das Gesetz passieren, die Länder fordern aber weitere Nachbesserungen ein. Ihr Land habe dem KHAG nur „mit schwerem Herzen“ zugestimmt, weil die Kliniken Planungssicherheit bräuchten, betonte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Es gebe „weiteres Nachbesserungspotenzial“.

Besonders stößt den Ländern auf, dass im KHAG die Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium an die Leistungsgruppen gekoppelt werden. Als Folge könnten voraussichtlich 50 Prozent der Kliniken regulär keine Leistungsgruppen zugewiesen werden, sagte Schleswig-Holsteins Ressortchefin Kerstin von der Decken (CDU). Den Ländern bliebe damit nur die Nutzung von Ausnahmeregeln. Auch die Ausgestaltung der Vorhaltevergütungen sehen viele Länder kritisch, da diese weiter fallbezogen seien. Dies gehe zu Lasten von Krankenhäusern in dünnbesiedelten Regionen, kritisierte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Die Vergütung müsse am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet sein, forderte auch Reimann. Hier „dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein“.

Den Ländern missfällt zudem, dass die Krankenkassen künftig bei der Zuweisung von Leistungsgruppen mitsprechen dürfen. So erfordert das KHAG nach einer Ausnahmeperiode Entscheidungen „im Einvernehmen“ mit den Kassen. Dies sei „ein Eingriff in die Planungshoheit der Länder und gefährdet die Versorgung im ländlichen Raum“, meinte von der Decken. Dagegen wies Warken auf die Erfolge der Länder hin. Das KHAG erlaube den Ländern mehr Zeit bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, bei der Vorhaltevergütung und bei Ausnahmeklauseln. (cm)

Illustration für das Scrollytelling zur Krankenhausreform
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