Länder wollen Vermittlungsverfahren zum KHAG vermeiden
Im Streit um das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) verdichten sich die Hinweise auf eine Bund-Länder-Einigung. Wie G+G aus Länderkreisen bestätigt wurde, wollen die Landesregierungen ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag vermeiden. In der Vorlage für einen sogenannten Umlaufbeschluss für die nächste Sitzung der Länderkammer am 30. Januar konzentrieren sie ihre Kritik am Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf vier Kernforderungen. Es geht um Geld, Ausnahmeregeln und Standort-Definitionen.
Den Ländern ist es ein Dorn im Auge, dass sie laut KHAG-Entwurf die Zustimmung der Krankenkassen für Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen benötigen. „Ist zu streichen“, heißt es in dem G+G vorliegenden Forderungskatalog. Die Befristung von Ausnahmegenehmigungen möchten sie auf sechs Jahre verdoppeln – zwei Mal je drei Jahre. Bei den Kassen kommt das nicht gut an. „Wir lehnen es entschieden ab, die Rechte der Versichertengemeinschaft bei der Entscheidung über Erweiterungen der Ausnahmegenehmigungen zu beschneiden“ sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes zu G+G.
Kritisch bewertet die AOK auch den Änderungswunsch der Länder bei der Definition von Klinikstandorten. Aus „historisch gewachsenen und städtebaulichen Gründen“ könne ein Krankenhausstandort auch aus mehreren Gebäuden bestehen, „die mehr als 2.000 Meter voneinander entfernt sind“, heißt es im Forderungspapier. Bislang ist vorgesehen, dass Krankenhäuser nur als ein Standort gezählt werden, wenn die einzelnen Gebäude nicht mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt liegen.
Positiv bewertete der Kassensprecher dagegen den Länder-Vorstoß bei der Vorhaltekosten-Finanzierung für Krankenhausleistungen. Deren Wirkung soll aus Länder-Sicht während der budgetneutralen Phase bis Ende 2027 und in der Konvergenzphase (2028 und 2029) konsequent bewertet werden, um die Regeln noch vor Ende der Übergangszeit von Fallpauschalen zu Vorhaltevergütung anpassen zu können. „Wer solvente Krankenhäuser möchte und das Hamsterrad der Leistungsausweitungen stoppen will, muss eine bedarfsorientierte und von der Fallzahl unabhängige Vorhaltekosten-Finanzierung auf den Weg bringen“, so der AOK-Sprecher.
Eine weitere Länder-Forderung: Mit Mitteln aus dem 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds sollen insbesondere im ländlichen Bereich auch „bestehende bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen“ gefördert werden. Laut KHAG-Entwurf darf Geld aus dem Fonds nur für neue Versorgungsstrukturen fließen. Ihren Anteil an der Finanzierung des Transformationsfonds wollen die Bundesländer mit Mitteln aus ihrem Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen verwenden. Dazu hatte die Bundesregierung bereits im Politpoker um das „kleine Sparpaket“ Zustimmung signalisiert.
Um eine geschlossene Länder-Haltung zum KHAG bemühen sich vor allem der amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), und sein NRW-Amtskollege Karl-Josef Laumann (CDU). (toro)
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