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Nach erbittertem Tauziehen: Weg für Krankenhausreform ist frei

27.02.2026 3 Min. Lesedauer

Nach monatelangen Querelen haben sich Bund und Länder auf Nachbesserungen an der Krankenhausreform geeinigt und damit eine weitere Hängepartie vermieden. Dabei kam Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Ländern entgegen. Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) kann nun voraussichtlich kommende Woche den Bundestag und Ende März die Länderkammer passieren. Die Krankenkassen sprachen von einem „akzeptablen Kompromiss“. „Dem immensen Druck aus den Ländern und der Krankenhäuser wurde nicht nachgegeben“, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Allerdings seien die Qualitätsvorgaben „inzwischen löchrig wie ein Schweizer Käse“, kritisierte der AOK-Bundesverband. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lobte, die Einigung schaffe endlich Planungssicherheit.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchef Andreas Philippi (SPD), begrüßte den Kompromiss. „Ein Vermittlungsausschuss konnte verhindert werden.“ Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, zeigte sich erleichtert: „Die Krankenhausreform steht.“ Mit dem KHAG will die Regierung Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Klinikreform von Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) vornehmen. Zugeständnisse macht der Bund laut dem G+G vorliegenden Kompromisspapier vor allem bei den Leistungsgruppen. So sollen die Länder zunächst für drei Jahre Krankenhäusern Leistungsgruppen im „Einvernehmen“ mit den Kassen, also mit deren Zustimmung, zuweisen können, auch wenn die Kliniken die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Weisen die Länder die Leistungsgruppen noch vor dem 31. Dezember 2026 zu, können sie dies auch im „Benehmen“ mit den Kassen, also ohne deren Segen, tun. Danach sieht der Kompromiss nochmals die Möglichkeit einer Ausnahme über drei Jahre vor, diese aber nur noch mit Einverständnis der Kassen.

Bei der Definition von Fachkrankenhäusern einigten sich Bund und Länder auf verlängerte Fristen. Bei der Festlegung von Standorten bleibt die 2.000-Meter-Regelung bestehen, bei Ausnahmen müssen die Kassen einbezogen werden. Mit Blick auf den Transformationsfonds soll es eine „klarstellende Formulierung“ geben, dass die Gelder bedingt auch für den Erhalt von Bestandskliniken genutzt werden können. Die geplanten Verschärfungen beim Pflegebudget wollen Bund und Länder beibehalten, um möglichem Missbrauch der Gelder entgegenzuwirken. „Wir brauchen sofort eine wirksame Begrenzung der Pflegepersonalkosten im Krankenhaus durch eine Obergrenze“, meinte auch Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.  

Sehr kritisch bewertet der Gesundheitsökonom Reinhard Busse das KHAG. Damit demonstrierten Länder und Regierungskoalition, „dass sich möglichst wenig an der derzeitigen Situation, die von Überversorgung und Qualitätsdefiziten gekennzeichnet ist, ändern soll“, sagte er G+G. Die Nachbesserungen sorgten für weniger Transparenz, mehr Ausnahmen und weniger Vorgaben. Die Krankenkassen sehen „Licht und Schatten“. Sie kritisieren vor allem die verlängerten Fristen und „zu viele Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben“. Die beteiligten Akteure müssten nun dafür sorgen, dass die Ausnahmen nicht „das zentrale Reformziel der qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhaus-Landschaft“ torpedierten, mahnte Reimann. Dann könne die Reform „mittelfristig die Versorgung der Menschen“ verbessern, erklärte der GKV-SV. (cm)

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