Krankenhausreform kommt nicht voran
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird in dieser Woche nicht mehr über das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) beraten. Der Tagesordnungspunkt wurde heute abgesetzt. Damit fällt auch die für diese Woche geplante abschließende Beratung im Bundestag aus. Grünen-Ausschussmitglied Armin Grau sprach von einem „politischen Offenbarungseid“. „Offenkundig gelingt es Ministerin Warken in keiner Weise, in den eigenen Reihen und mit den Ländern eine tragfähige Verständigung herzustellen“, kritisierte Grau. Das sei kein solides Regierungshandwerk, sondern Ausdruck von Führungsschwäche.
„Koalitionschaos im Gesundheitsministerium“, schrieb der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, im Kurznachrichtendienst X. Das Ergebnis seien Stillstand statt Strukturreform und steigende Beiträge. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte mit dem vorliegenden Änderungspaket „gut leben können“, teilte deren gesundheitspolitischer Sprecher Christos Pantazis mit. „Die Rückmeldungen der SPD-Länder waren entsprechend positiv - hier bestand Einigungsbereitschaft.“ Offenbar gebe es auf Seiten der unionsgeführten Länder noch internen Abstimmungsbedarf.
Kai Behrens, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, bedauerte gegenüber G+G die Entwicklung: „Im Interesse der Planungssicherheit für alle Beteiligten wäre es ein gutes Signal, wenn es im März eine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt.“ Nach wie vor bestehe allerdings die Gefahr, dass die Qualitätsvorgaben aus dem bereits verabschiedeten Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durch Zugeständnisse an die Bundesländer verwässert würden. Die Regierungsfraktionen und Ministerin Warken müssten jetzt Kurs halten, forderte Behrens.
Vor einer Woche hatten sich CDU/CSU und SPD auf ein umfangreiches Änderungspaket verständigt. Am vergangenen Freitag meldete Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi dann noch einmal „dringenden Gesprächsbedarf“ an. Der SPD-Politiker sitzt derzeit der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) vor. Die Länder pochen in vier Kernpunkten auf stärkere Lockerungen: längere Fristen, um von den Qualitätsvorgaben in den Leistungsgruppen abweichen zu können, Förderung von Bestandskrankenhäusern über den Transformationsfonds, eine rechtzeitige Korrektur der geplanten Vorhaltefinanzierung sowie Ausnahmemöglichkeiten von der 2.000-Meter-Standortregel. Sie besagt, dass Kliniken nur als ein Standort gezählt werden, wenn die einzelnen Gebäude nicht weiter als 2.000 Meter voneinander entfernt liegen.
Die Änderungsanträge gehen nur teilweise auf die Länderforderungen ein. So sollen nach dem Willen von Union und SPD befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich sein. Die Koalition will außerdem an der Zwei-Kilometer-Regelung festhalten. Die zuständigen Landesbehörden sollen jedoch das Recht auf eine Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner erhalten, die dann über Abweichungen im Einzelfall beraten. (rbr)
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