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KBV klagt gegen Honorarkürzung für Psychotherapeuten

19.03.2026 2 Min. Lesedauer

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) haben heute eine Klage gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angekündigt. „Gemeinsam sind wir uns einig: Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv", sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Geplant sei eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA). „Vollkommen grundlos“ werde die ambulante Versorgung „erheblich geschwächt“, kritisierte der DPtV-Bundesvorsitzende Enno Maaß.

Die Klage wird laut DPtV in den kommenden Wochen eingereicht. Auch eine Bundestagspetition sei bereits eingereicht worden. Diese werde in den nächsten Wochen ebenfalls zur Mitzeichnung veröffentlicht. Gestern sei zudem eine juristische Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschickt worden. 

Der EBA hatte Mitte vergangener Woche Honorarkürzungen von 4,5 Prozent für Psychotherapeutinnen und -therapeuten ab 1. April beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. Dem Gremium gehören Vertreter von KBV und GKV sowie unparteiische Mitglieder an. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

Der Verband verteidigte den Beschluss als „angemessenen Kompromiss“. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden, erläuterte der GKV-SV. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeuten stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen. Die Vergütung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird regelmäßig anhand eines gesetzlich vorgegebenen Vergleichs mit anderen fachärztlichen Gruppen überprüft. Kommt es zwischen KBV und GKV-SV zu keiner Einigung, entscheidet der EBA. 

Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, kritisierte die Entscheidung als „Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“. Die Präsidentinnen der Ärztekammer Niedersachsen, Marion Charlotte Renneberg, und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Kristina Schütz, nannten den Beschluss „unverantwortlich und nicht hinnehmbar“. „In einer Zeit, in der immer mehr Menschen jeden Alters – und vor allem auch Kinder und Jugendliche – mit psychischen Symptomen zu kämpfen haben, muss Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden.“ (ts)

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