Tarifeinigung MFA: Kassen befürchten zusätzliche Belastung
Nach der Einigung im Tarifkonflikt zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (VMF) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) stellt sich die Frage der Finanzierung. AAA-Verhandlungsführer Erik Bodendieck sieht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Politik in der Pflicht. „Eine Refinanzierung von den Krankenkassen, aus dem Gesundheitsfonds je nachdem. Gesundheitsfürsorge ist Daseinsfürsorge und dafür muss der Staat eintreten“, sagte Bodendieck gestern Abend der Tagesschau. Der AOK-Bundesverband warnte gegenüber G+G erneut vor einer Überlastung der Kassen.
Bereits im Oktober, unmittelbar nach den Beratungen über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur GKV, hatte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, wegen höherer Arzthonorare sowie steigender Krankenhaus- und Arzneimittelausgaben auf eine wachsende „Ausgabendynamik“ hingewiesen. „Damit im Wahljahr 2025 die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht noch weiter aufgeht und weitere kräftige Beitragsanstiege drohen, muss die Regierung jetzt endlich handeln und die lang angekündigten nachhaltigen Lösungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angehen“, forderte der Verbandvize.
Die abschließenden Verhandlungen am Donnerstag wurden begleitet von einem bundesweiten Warnstreik der Medizinischen Fachangestellten (MFA). 200 MFA hatten nach Angaben des VMF im Vorfeld der Verhandlungen vor dem Gebäude der Bundesärztekammer in Berlin für höhere Gehälter demonstriert. „Es wird in der Öffentlichkeit über die Gehalts- und Arbeitssituation der MFA gesprochen. Dieser Druck scheint nicht ohne Auswirkung auf unsere Verhandlungen geblieben zu sein“, sagte VFM-Präsidentin und Verhandlungsführerin Hannelore König angesichts der Beilegung der Tarifauseinandersetzung.
Zu den konkreten Verhandlungsergebnissen wollten sich die Verhandlungspartner noch nicht äußern. Die AAA sprach von „einer konstruktiven, von Kompromissbereitschaft geprägten Atmosphäre“ in den Verhandlungen. „Wenn die Tarifkommissionen dem Abschluss zustimmen sollten, tritt der neue Gehaltstarifvertrag ab 1. März 2024 mit einer Laufzeit von zehn Monaten in Kraft.“ Details würden erst nach Ablauf der Erklärungsfrist am 16. Februar veröffentlicht. (rbr)
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