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Wegen Bürgergeldbeiträgen: Erste Kassen-Klagen laufen

01.12.2025 2:30 Min. Lesedauer

Bereits im September hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) angekündigt, wegen der 10-Milliarden-Euro-Finanzlücke bei den Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger gegen den Bund vor Gericht ziehen zu wollen. Nun hat der Verband beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen eingereicht und eine „Welle“ weiterer Klagen angekündigt. Ziel ist eine „höchstrichterliche“ Entscheidung in dem seit Jahren schwelenden Streit um die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, die der Bund nur zu rund einem Drittel finanziert.

Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin beim GKV-SV, sprach von einer „Subvention“ der gesetzlichen Krankenkassen für den Staat. Das sei unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, bemängelte diesen „schon seit über einem Jahrzehnt andauernden“ Misstand und bezifferte das Volumen der „zweckentfremdeten Mittel“ auf „weit über 100 Milliarden Euro“, die den eigentlichen Finanzierungszwecken der GKV entzogen worden seien.

Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreter beim GKV-SV, Uwe Klemens, bedauerte, dass von der Politik „immer und immer wieder zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden“ sei. Er kündigte eine „Klagewelle“ an, die nun anrolle. Die Krankenkassen würden dem Bund nun „gemeinsam die rote Karte“ zeigen, ergänzte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), deren sechs Mitglieder, darunter die DAK-Gesundheit und die Techniker Krankenkasse (TK), sich der Klage angeschlossen haben.

Zu den Klagen kommt es jetzt, weil das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im November an die Kassen Bescheide über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 verschickt hatte, aus denen die erneute Unterfinanzierung bei den Bürgergeldbeiträgen ersichtlich wird. Da die einzelnen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts über kein Klagerecht verfügen, beauftragen sie den GKV-SV mit der Klageführung in ihrem Namen.

Schon seit Langem weisen die Kassen auf die unzureichende Finanzierung bei den Bürgergeldbeiträgen hin und betonen die Entlastungswirkung für die Zusatzbeiträge, wenn der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen in dieser Sache nachkommen würde. Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, betonte in einem Statement, dass die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber im Jahr 2026 dann stabil bleiben könnten. (tie)

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