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Bundesregierung will Barrieren abbauen

11.02.2026 2 Min. Lesedauer

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Ziel ist es laut Bundesregierung, insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit für die rund 13 Millionen Betroffenen zu schaffen. Ebenso soll der öffentliche Raum für Menschen mit einer Beeinträchtigung zugänglicher werden. Mit dem Vorhaben setze die Regierung „ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um", sagte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Kritik kam unter anderem vom Behindertenbeauftragten, für den die Reform ein „zahnloser Tiger“ ist.

Die Novellierung des seit mehr als 20 Jahren bestehenden BGG setze auf das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“, so die Bundesregierung. So sollen private Anbieter bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten wie Geschäft oder Arztpraxis sicherstellen. Das könne etwa eine mobile Rampe sein oder das Vorlesen der Speisekarte. Das Konzept baue damit „auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften“. Weiter sieht der Entwurf vor, ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache einzurichten. Insgesamt wertete Ministerin Bas die Novelle als „einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland“.

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Für den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ist das zu wenig. Das „Hauptziel“, Deutschland vor allem im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht. Denn die geplanten Vorkehrungen seien nur kurzfristige Lösungen, es fehlten Vorgaben für bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So bleibe die Modernisierung der Infrastruktur stecken. „Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen“, unterstrich Dusel. Erschwerend komme hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen sein soll.

Enttäuscht zeigte sich auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Der Entwurf bleibe „in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, sagte Leander Palleit, Leiter der zuständigen Monitoring-Stelle am Institut. In anderen Ländern wie den USA sei zu sehen, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor entscheidend sei „für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung“. Eine „verpasste Chance“ nannte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman die Pläne. (imo)

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