Kabinett bringt Medizinregistergesetz auf den Weg
Die Bundesregierung will Daten aus Medizinregistern künftig besser nutzbar machen. Die Register sollen stärker standardisiert und miteinander vernetzt werden, um sie für Versorgung, Forschung und die Bewertung medizinischer Innovationen effektiver auswerten zu können. Dazu hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung beschlossen.
Mit dem Gesetz soll erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden. Bislang sind die Verzeichnisse nicht durch spezielle Gesetze geregelt. Auf diese Weise will die schwarz-rote Regierung Qualität und Vergleichbarkeit der Register verbessern sowie die rechtssichere Erhebung und Nutzung von Daten erleichtern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte, Medizinregister lieferten „wertvolle Erkenntnisse zu Krankheiten und für Behandlungen“. Sie zeigten, was „im Versorgungsalltag wirklich wirkt“, gerade für Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien bislang seltener vertreten seien – etwa Frauen oder ältere Menschen. Damit diese Daten in Zukunft sicher genutzt werden könnten, „schaffen wir mit dem Medizinregistergesetz erstmals einheitliche Regeln sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards“, erläuterte die CDU-Politikerin.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dafür die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister vorgesehen. Es soll Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernehmen, die Vernetzung der Register unterstützen, ein zentrales Medizinregisterverzeichnis führen und ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren für Register anbieten – unter Beachtung von Anforderungen an Datenschutz, -sicherheit und -qualität. Qualifizierte Register sollen weitergehende Möglichkeiten bei der Datenverarbeitung erhalten.
In Deutschland existieren laut dem Gesetzentwurf mehr als 350 Medizinregister, etwa zu Krebs oder Implantaten. Das zentrale Verzeichnis soll erstmals einen Überblick über die bestehenden Register, ihre Datenbestände, rechtlichen Grundlagen und Nutzungsmöglichkeiten geben. Damit würde transparenter, für welche medizinischen Fragestellungen belastbare Versorgungsdaten zur Verfügung stehen.
Schon die vorherige Ampel-Regierung hatte einen übergreifenden Rechtsrahmen für Medizinregister geplant. Das Vorhaben wurde jedoch durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode unterbrochen. Ende Oktober 2025 legte Warken dann einen Referentenentwurf vor. Der Gesetzentwurf muss nun noch das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. (sr)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.