Kabinett bringt umstrittene Apothekenreform auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute die Reform der Apothekenversorgung beschlossen. Die Novelle sieht unter anderem mehr Befugnisse für Apotheker und Apothekerinnen bei der Medikamentenausgabe, Impfungen und Gesundheitstests vor. Die in Apotheken „vorhandenen Kompetenzen sollen in Zukunft noch deutlich breiter genutzt werden, um den Menschen ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot machen zu können“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in Berlin. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) begrüßte die mit dem sogenannten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geplanten flexibleren Vorgaben. Die Apothekerschaft äußerte dagegen Kritik.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände (Abda) monierte, der Gesetzentwurf ignoriere den Koalitionsvertrag, wonach das Apothekenhonorar nach Jahren des Stillstands von 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben werden sollte. Warken sagte, dieser Schritt sei zurzeit finanziell nicht darstellbar, da er mit Mehrausgaben von einer Milliarde Euro verbunden sei. Das Thema werde aber „im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen“. Die Abda hatte für heute zu einer bundesweiten Protestaktion für höhere Honorare aufgerufen.
Der GKV-SV sprach sich für eine „differenzierte Vergütung“ aus. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Stefanie Stoff-Ahnis, unterstrich, es sei „ein Unterschied, ob die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln von einer Landapotheke in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt wird oder von der Apotheke am Hamburger Hauptbahnhof“. Pauschale Vergütungserhöhungen für alle Apotheken seien daher nicht der richtige Weg.
Die Apothekenreform, die als nächstes vom Bundestag beraten wird, sieht vor, für Standorte in ländlichen Gebieten einen neuen Zuschuss für Teilnotdienste einzuführen. Zudem soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden, um die Versorgung auf dem Land zu sichern. Pharmazeutisch-technische Assistenten dürfen außerdem für maximal 20 Tage im Jahr die Apothekenleitung vertreten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Um die Prävention bei Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Störungen oder Diabetes zu stärken, soll es neue pharmazeutische Dienstleistungen geben. Dass Apotheken künftig zum Beispiel auch gegen Zecken und Tetanus Impfungen anbieten dürfen, kritisierte die Ärzteschaft bereits mehrfach. Sie sehen die Patientensicherheit auch dadurch gefährdet, dass Apotheken mit der Reform bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept ausgeben können. Das soll zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen oder akuten, unkomplizierten Fällen gelten. Ebenso sehen die Ärzteverbände die geplanten „anlasslosen Tests“ auf Krankheitserreger kritisch. (imo)
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