Jeder fünfte Versicherte zahlt bei Hilfsmitteln drauf
Gut eine Milliarde Euro haben gesetzlich Krankenversicherte im vergangenen Jahr für Hilfsmittel aus eigener Tasche bezahlt, obwohl diese eigentlich übernommen werden. Insgesamt griff jeder fünfte Hilfsmittelnutzer ins eigene Portemonnaie, wie der Mehrkostenbericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zeigt. Dieser äußerte den Verdacht, dass Versicherte von Anbietern zu teuren Extras gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden. Daher müsse es hier mehr Transparenz geben.
Ausgewertet wurden 31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabenvolumen von 11,5 Milliarden Euro aus dem Jahr 2024. Rund 80 Prozent der Hilfsmittel wie Hör- oder Gehhilfen, Rollstühle, Bandagen und Prothesen wurden erneut mehrkostenfrei bezogen. In rund sieben Millionen Fällen (22 Prozent) fielen jedoch zusätzliche Kosten an. Die Versicherten zahlten dabei im Schnitt 148,70 Euro obendrauf. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 1,04 Milliarden Euro.
Leistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Hörakustiker sind gesetzlich verpflichtet, GKV-Versicherten zuerst eine mehrkostenfreie Versorgung anzubieten, bevor sie über Möglichkeiten beraten, die über die Regelversorgung hinausgehen. Die Höhe der Mehrkosten muss bei der Abrechnung mit der Krankenkasse angegeben werden.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, Oliver Blatt, verwies darauf, dass die Kassen über die Gründe für die Wahl einer Zusatzkosten-Variante nichts wissen. „Das muss sich unbedingt ändern“, sagte er. „Nur wenn wir die Gründe kennen, weshalb sich Versicherte für Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden, können wir einschätzen, ob es sich um die bewusste Entscheidung für eine Leistung handelt, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht, oder ob es gegebenenfalls andere Gründe gibt.“ Nur so könnten die Versicherten besser vor ungerechtfertigten Kosten geschützt werden. Blatt forderte die Regierung auf, „endlich eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten“ einzuführen.
Hilfsmittel unterstützen in der Regel eine Behandlung, beugen einer Behinderung vor oder sollen diese im Alltag ausgleichen. Gewöhnlicherweise werden sie ärztlich verordnet. Die jeweilige Krankenkasse übernimmt die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel. Die Versicherten werden mit einer Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro beteiligt. Besondere Wünsche, zum Beispiel aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts, müssen selbst bezahlt werden. (sev)
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