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Diskriminierung in Gesundheit und Pflege legt deutlich zu

02.06.2026 2 Min. Lesedauer

Die Beschwerden über Diskriminierung haben 2025 in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt gab es 13.067 Fälle und damit einen Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie der heute vorgestellte Jahresbericht der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zeigt. Der Bereich Gesundheit und Pflege verzeichnete den Angaben zufolge einen Zuwachs von 25 Prozent. Die Zahl der Fälle bei Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung stieg um 27 Prozent – insgesamt gesehen der zweithöchste Wert. Mit 43 Prozent betrafen die meisten der Anfragen rassistische Diskriminierungen. Neben steigenden Fallzahlen würden Diskriminierungen „heftiger“, bilanzierte Ataman.

3.015 Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erlebten laut Bericht eine Diskriminierung. Die meisten aller erfassten Fälle nach Lebensbereichen gab es mit 34 Prozent (3.670 Fälle) am Arbeitsplatz. Bei Gesundheit und Pflege waren es 474 Fälle. Die Folgen einer Diskriminierung im Gesundheitssektor – meist aufgrund des Geschlechts – habe auch direkte Nachteile für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, warnte Chefärztin Katja Schlosser, die sich für moderne Führungsstrukturen im Gesundheitswesen einsetzt. „Diskriminierung führt zu Frustration, zu Talentverlust und zu ineffizienten Strukturen.“ Das Problem der sexualisierten Diskriminierung im Medizinbereich zeigte sich auf dem Ärztetag im Mai. Medizinstudentinnen beschwerten sich nach dem Kongress über Belästigungen. Die Bundesärztekammer kündigte daraufhin Konsequenzen an.

Mit Blick auf den kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sagte die Bundesbeauftragte Ataman: Es sei „zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung“. Doch die geplante Reform sei „zu schwach“ und bringe Menschen im Alltag sehr wenig. 

Viele Betroffene könnten sich weiterhin nicht auf das AGG berufen. Der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz (KI) blieben ungeregelt und seien „antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“, so Ataman. Auch der Caritasverband forderte angesichts realer Diskriminierungserfahrungen, verstärkt durch Algorithmen und KI, „aktive Gegenwehr“. Das gelte sowohl am Arbeitsplatz als auch im Gesundheitswesen und überall dort, wo Zugänge über Teilhabe entscheiden würden. (imo)

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