Krankenkassen: Psychotherapeuten werden weiter gut honoriert
Trotz der morgen in Kraft tretenden Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden deren Leistungen nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) „weiterhin gut“ vergütet. Mit einem Jahresverdienst von künftig über 190.000 Euro bei einer Vollzeittätigkeit sei „keine Veränderung bei dem künftigen, im internationalen Vergleich sehr guten Versorgungsangebot für die Versicherten“ zu erwarten, betonte der Verband.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte Anfang März eine Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen. Dem EBA gehören Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-SV sowie unparteiische Mitglieder an. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,25 Prozent erhöht. Das Honorar für eine Stunde Einzeltherapie liegt laut GKV-SV ab April bei 114,54 Euro; Gruppentherapien würden höher vergütet. Daraus ergebe sich eine absolute Absenkung bei Vollzeittätigkeit um lediglich 2,3 Prozent, rechnete der Verband vor. Damit liege das Vergütungsniveau noch immer über dem der ärztlichen Vergleichsgruppe.
Die Honorardebatte lenke vom eigentlichen Kernproblem ab, nämlich den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen vor allem für Schwerkranke zu erleichtern, kritisierte der Spitzenverband. Hierfür müsse eine angemessene Anzahl an Sprechstunden sowie die Hälfte der Behandlungsplätze an die Terminservicestellen gemeldet werden, forderte er. Jedoch liege der Anteil der Psychotherapeuten, die nur in Teilzeit oder noch weniger Stunden arbeiteten, bei 72 Prozent. Dadurch stehe für GKV-Versicherte erheblich weniger Behandlungszeit zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen nach Ansicht des GKV-SV steuernde Elemente stärker in der Versorgung verankert werden. Er verwies zudem auf die gute psychotherapeutische Versorgung durch die GKV im internationalen Vergleich: „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 300 Therapiestunden vollständig. In vielen anderen Ländern sind diese Leistungen meist deutlich stärker begrenzt oder müssen privat bezahlt werden.“
Gegen die Kürzung ihrer Honorare waren Psychotherapeuten in den vergangenen Wochen in mehreren deutschen Städten auf die Straße gegangen. Laut „Tagesspiegel“ reichte die KBV gestern beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ihre angekündigte Klage ein. KBV-Chef Andreas Gassen wertete die Honorarabstriche als „fatale Entscheidung“, die zulasten psychisch kranker Menschen gehe und die Psychotherapeuten massiv benachteilige. (bhu)
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