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Bagatellgrenze bei Arztabrechnungen: Minister baut Bürokratie ab

04.11.2026 2 Min. Lesedauer

Mit einem 263 Seiten umfassenden Gesetzespaket will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) die Hilfsmittelversorgung modernisieren und Bürokratie im Gesundheitswesen abbauen. So soll für die Prüfung von Arztabrechnungen eine Bagatellgrenze von 300 Euro kommen. Damit dürfte ein Großteil der Prüfverfahren entfallen. Schiedsverfahren der Selbstverwaltung sollen beschleunigt werden. Bei auffälligen Behandlungsdaten im Risikostrukturausgleich ist statt der bisherigen Einzelfallprüfung ein „pauschaliertes Kürzungsverfahren“ bei den betreffenden Kassen vorgesehen. Das enthält der G+G vorliegende Entwurf für ein „Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz“ (HiB), der den Verbänden zugesandt wurde.

Für das Gesamtsystem erwartet das Ministerium vor 2030 eine Entlastung von 100 Millionen Euro jährlich, für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) selbst aber keine nennenswerten Einsparungen.

Den Plänen zufolge soll Fehlverhalten im Gesundheitswesen effizienter verfolgt werden. Um kleine Kassen dabei zu unterstützen, sollen „ausnahmslos“ auch die Landesverbände der Kassen einbezogen werden. Auch die private Kranken- und Pflegeversicherung sollen beteiligt werden. Die Kassen dürfen demnach bald personenbezogene Daten austauschen und Künstliche Intelligenz einsetzen. Der GKV-Spitzenverband soll beauftragt werden, ein Konzept für eine „bundesweite Betrugspräventionsdatenbank“ vorzulegen. Zugleich sollen die Kassen Arztabrechnungen künftig erst ab einer Grenze von 300 Euro auf Wirtschaftlichkeit prüfen dürfen, um bei Bagatellsummen Prüfverfahren zu vermeiden. Die Kassen müssen den Plänen zufolge nur noch alle fünf statt drei Jahre den Erfolg von Bonusprogrammen nachweisen. Bei psychotherapeutischen Kurzzeittherapien sollen Patienten alle möglichen 24 Sitzungen auf einmal verordnet werden dürfen statt zunächst nur zwölf Sitzungen.

Vorgesehen ist zudem, das Schiedswesen in der Selbstverwaltung gesetzlich unter einem eigenen Titel zu bündeln. Um Verfahren zu beschleunigen, sollen Vorverfahren entfallen und Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr besitzen. Krankenhäusern werden bestimmte Berichts- und Nachweispflichten erlassen. Des Weiteren sollen Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern nicht mehr verpflichtend, sondern freiwillig sein. Dagegen werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) anzubieten. Die Progammkostenpauschale aus dem Gesundheitsfonds dafür wird gestrichen.

Um die Hilfsmittelversorgung zu vereinfachen, sollen GKV-Spitzenverband und Anbieter einen Rahmenvertrag zu administrativen Prozessen schließen. Das Ziel ist, dass sie sich bei späteren Verträgen auf Preise und Qualität fokussieren. Bei Hörhilfen dürfen die Kassen nicht mehr auf ihren Genehmigungsvorbehalt verzichten. Zugleich sollen sie Versicherte umfassend über den gesamten Versorgungsprozess informieren müssen. (cm)