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Koalition will Fachkräftemangel in Heilberufen bekämpfen

28.01.2026 2 Min. Lesedauer

Die Berufsabschlüsse von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen aus dem Ausland soll in Deutschland künftig schneller anerkannt werden. Das geplante „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ zielt auch darauf ab, dem Fachkräfteengpass hierzulande zu begegnen. Es sei einerseits wichtig, in Deutschland eine optimale Berufsausbildung zu ermöglichen. Zum anderen brauche es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, heißt es in der Begründung. Ärzteorganisationen und Gesundheitsverbände begrüßen die Initiative, pochen aber vor allem auf „einheitliche Qualitätsmaßstäbe“. Die Kabinettsvorlage ist heute Nachmittag Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Die Bundesärztekammer mahnt „die Einhaltung hoher Sorgfaltsmaßstäbe“ an und fordert ein deutschlandweites ärztliches Approbationsregister. „Eine substanzielle Verbesserung lässt sich nur erreichen, wenn der gesamte Prozess in den Blick genommen wird“, sagte Kammerpräsident Klaus Reinhardt im Vorfeld der Anhörung. Dazu gehörten frühzeitige und verlässliche Informationen für antragstellende Ärztinnen und Ärzte bereits im Herkunftsland, ein transparentes und qualitätsgesichertes Anerkennungsverfahren sowie eine strukturierte Unterstützung bei der beruflichen Integration über die Anerkennung hinaus.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht in ihrer Stellungnahme von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Das Gesetz sei ein „adäquates Instrument gegen den Fachkräftemangel“. Gleichzeitig müsse aber „eine qualitativ hochwertige und differenzierte und vor allen Dingen auch sichere Patientenversorgung gewährleistet bleiben“, fordert die DKG. In ähnlicher Weise äußern sich Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass der Entwurf „auf bereits bestehende Regelungen des Heilberufs Pflege“ zurückgreife, die auch im Pflegestudiumstärkungsgesetz von 2023 ihren Niederschlag gefunden hätten, etwa im Zusammenhang mit vereinfachten Anerkennungsverfahren und dem direkten Einstieg in Kenntnisprüfungen. „Damit wird deutlich, dass entsprechende Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung in der Pflege bereits Anwendung finden und als Referenz für andere Gesundheitsberufe dienen können“, unterstreicht der DPR.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund verweist in ihrem Statement ebenfalls auf bestehende Strukturen und empfiehlt „die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) zur zentralen Anerkennungsbehörde auszubauen“ und sie personell entsprechend auszustatten. Dieser Ansatz sei bereits in der Bundesärzteordnung angelegt und bedürfe keiner Gesetzesänderung. (rbr)

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