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KHAG: GBA-Chef Hecken sorgt sich um Patientensicherheit

22.12.2025 3 Min. Lesedauer

In der Debatte um das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, in einem Brief an Gesundheitspolitiker vor Nachteilen für Patienten und Patientinnen durch Änderungen gewarnt. Mit dem Schreiben vom vergangenen Freitag, das G+G vorliegt, wolle er „angesichts der Dringlichkeit und der unabsehbaren Folgen einiger diskutierter Änderungsanträge für die Patientensicherheit und die Qualität der Patientenversorgung“ auf besonders problematische Punkte hinweisen. Konkret kritisierte er Vorschläge zu einer Ausdehnung des Standortbegriffes für Kliniken sowie zur Richtlinie für Personalvorgaben in der stationären Psychiatrie.

Hecken warnte davor, den Standortbegriff auf mehr als zwei Kilometer auszudehnen. In komplexeren Fällen könnten dadurch die Wege für Schwerverletzte zu weit sein. Er monierte in seinem Brief, die „zwingend notwendigen und zeitkritisch unmittelbar verfügbaren Ausstattungen“ könnten „im Extremfall auf zwei oder drei Häuser verteilt sein, die einen Standort bilden, aber fünf, zehn oder 15 Kilometer voneinander entfernt sind“. Der GBA-Vorsitzende konstatierte: „Wie soll das ohne Patientengefährdung bewerkstelligt werden, wenn ein Hin- und Her-Transport aufgrund der lebensbedrohlichen Erkrankung einer Patientin oder eines Patienten weder logistisch noch zeitlich möglich ist?“ Dies könne in besonders kritischen Fällen das Leben von Patienten gefährden.

Ähnlich äußerte sich Hecken zu Fällen ohne Notsituation, wenn mehrere Klinik-Standorte eine Leistungsgruppe abbildeten, obwohl sie kilometerweit auseinander liegen. Es wäre „ein nicht vertretbarer Rückschritt“, wenn deshalb eine multimorbide Patientin für ein MRT in eine fünf Kilometer entfernte Klinik und für eine interventionelle kardiologische Diagnostik in eine andere, noch weiter entfernte Klinik transportiert werden müsste. Auch würden durch die Ausweitung der Standortdefinition lediglich formal Mindestmengen bei Behandlungsfällen erreicht – ohne dass eine tatsächliche Routine an einem einzelnen Standort vorhanden sei. Hecken bezeichnete dies als „grundlegenden Systembruch“. 

Weitere Probleme durch Änderungen am KHAG verortete der GBA-Vorsitzende bei den Personalvorgaben in der stationären Psychiatrie. „Die der PPP-Richtlinie zugrunde liegenden Personalzahlen sind leider nicht sehr ambitioniert“, beklagte Hecken. Die psychiatrische Versorgung werde um Jahrzehnte zurückgeworfen, wenn auch noch die sogenannten „Sanktionen“ aufgehoben würden bei Nichterreichen der Vorgaben.

Vor einem „Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz“ durch Änderungen hatte zuvor schon der AOK-Bundesverband anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss im Bundestag gewarnt. „Wenn bundesweite Qualitätsvorgaben durch weitreichende Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden können, geht das auf Kosten der Patientensicherheit“, mahnte Verbandschefin Carola Reimann. (imo)

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