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Bund und Länder billigen Vermittlungsergebnis für GKV-Sparpaket

19.12.2025 3 Min. Lesedauer

Nach wochenlangem Ringen zwischen Bund und Ländern haben Bundestag und Bundesrat heute dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zugestimmt. Damit sollen im kommenden Jahr die Krankenkassen um rund zwei Milliarden Euro entlastet werden, um höhere Zusatzbeiträge zu vermeiden. Kern der Einigung ist das Festhalten an Kürzungen bei den Klinikvergütungen 2026 sowie ein Ausgleichsmechanismus für 2027. Während im Parlament die Regierungsfraktionen von einem „klaren Signal“ an die Beitragszahlenden sprachen, kritisierten Opposition und Kassenverbände die Maßnahmen als nicht ausreichend.

Am Mittwoch hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf verständigt, dass es durch ein Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel 2026 die Krankenkassen etwa 1,8 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sparen. Um negative Folgen für die Kliniken in den darauffolgenden Jahren zu verhindern, soll es bei der Krankenhausvergütung 2027 einen Aufschlag um 1,14 Prozent geben. 
 
Im Bundestag sprach der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch von einem Ergebnis, das „auf allen Seiten nur Verlierer“ kenne. Es werde „überhaupt nichts gespart“, sondern das Problem lediglich um ein Jahr verschoben. Der Linken-Abgeordnete Christian Görke sagte, dass „unsere Krankenhäuser auch nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf der Intensivstation“ blieben. 
 
Im Bundesrat verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Sparpaket und verwies auf das Anliegen der Bundesregierung, die Entwicklung der „Spirale der Beitragserhöhungen“ durchbrechen zu wollen, das sie mit dem Sparpaket erreicht sehe. Trotz der Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern erwarte sie für 2026 ein Ausgabenwachstum im Klinikbereich um acht Milliarden auf insgesamt 120 Milliarden Euro. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach von einem „tragfähigen Kompromiss“, der einen wichtigen Beitrag leiste, „um das Fundament unserer solidarischen Versorgung zu stabilisieren“.
 
Warken kündigte an, dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht nur für die somatischen Krankenhäuser, sondern auch für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken gelten solle. Dazu sicherte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern. 
 
Mit dem Ja beider Kammern kann das „Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege“ (BEEP) in Kraft treten, das die Bundesregierung als Omnibus für das Sparpaket genutzt hat. Diese sieht erweiterte Kompetenzen für Pflegefachpersonal vor. So erhalten sie mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. (tie)

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