Antrag auf Finanzhilfe einer Pflegekasse ist „Alarmzeichen“
Als „Alarmzeichen“ hat heute der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, den ersten Antrag einer Pflegekasse auf Finanzhilfe bezeichnet. Die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei schon seit Jahren „defizitär“, sagte Hoyer, „nicht zuletzt aufgrund des unzureichenden Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen“.
AOK-Pflegekassen seien aktuell zwar nicht betroffen. „Sollte die Ausgabendeckungsquote noch weiter abgesenkt werden, wird aber auch die Finanzlage bei den AOKs enger“, so Hoyerweiter. Eine „Neu-Orientierung“ der Pflegepolitik forderte heute das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Hoyer wies darauf hin, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Ausgabendeckungsquote im Ausgleichsfonds der SPV von 0,5 Prozentpunkten auf 0,4 Prozentpunkte ab Februar 2025 habe absenken müssen – und das trotz der Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025. „Mit dieser Absenkung“, so Hoyer, „stehen den Pflegekassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung.“
Das BAS bestätigte gegenüber dem „Bayerischen Rundfunk“, dass eine „nicht kleine“ Pflegekasse einen Antrag auf Finanzhilfen beim vom Bundesamt verwalteten Ausgleichsfonds gestellt hat, um eine Insolvenz abzuwehren. Sollten mehrere Pflegekassen einen Finanzhilfeantrag stellen, seien „Domino-Effekte“ zu befürchten, sagte Hoyer. Die Pflegeversicherung stehe vor einer „existenziellen Krise“, sagte auch Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das arbeitgebernahe IW fordert in einem Gutachten für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), dass die Bundesregierung „kurzfristig Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite“ hebe, statt nach neuen Finanzierungsquellen zu suchen. Zudem sprechen sich die Autoren dafür aus, auch „grundlegendere Fragen“ anzugehen. So sei „ungeklärt, ob und in welchem Maß“ Pflegebedürftigkeit im Einzelfall zu einem „finanziellen Unterstützungsbedarf“ führe.
Die AOK-Gemeinschaft hat nach der Bundestagswahl ein Sofortprogramm für die nächste Bundesregierung vorgestellt. Darin schlägt sie zur Stabilisierung der Pflegefinanzen vor, die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieher anzuheben, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage aus Steuermitteln zu bezahlen und die Pandemiekosten wie vorgesehen zu erstatten. (sg)
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