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Neues Digitalgesetz: Terminbuchung künftig über ePA

02.04.2026 2 Min. Lesedauer

Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein neues Gesetz, das für Versicherte einen nutzerfreundlichen, digitalen Weg in die ambulante Versorgung regeln soll. So sollen Versicherte künftig im Zuge des geplanten Primärversorgungssystems über ihre elektronische Patientenakte (ePA) Zugang zu einem Ersteinschätzungsverfahren erhalten und dort bei Bedarf zu einer digitalen Terminbuchung weitergeleitet werden. Das geht aus dem heute bekannt gewordenen Referentenentwurf eines „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ hervor, der G+G vorliegt.

Demnach soll das neue Verfahren über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geregelt werden. Private Anbieter für digitale Terminvermittlung sollen den Terminbuchungsprozess dabei nicht kommerziell ausnutzen können, aber auch nicht „diskriminiert“ werden. Laut Referentenentwurf sollen elektronische Überweisungen künftig zum Standard und noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Vertragsärzte sollen demnach ab dem 1. September 2029 dazu verpflichtet werden, elektronische Überweisungen auszustellen und abzurufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sollen bis zum 1. November 2027 die notwendigen Regelungen schaffen. Versicherte könnten aber wählen, ob sie weiterhin einen Ausdruck in Papierform erhalten wollen.

Zudem sollen „Maßnahmen in beinahe allen digitalisierungsrelevanten Bereichen unseres Gesundheitswesens und der Pflege ergriffen“ werden. Dabei soll, heißt es im Papier weiter, besonders die Förderung von Innovationen innerhalb der ePA in den Vordergrund gestellt werden. Auch die Weiterentwicklung der Zugriffsmöglichkeiten von Apothekern ist geplant. Um einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, soll zudem die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur verbessert werden. Mit dieser hatte es zuletzt, wie bei der Einführung der ePA Anfang des Jahres, immer wieder Probleme gegeben.  

Die KBV begrüßte, dass den „bewährten Kanälen“ für digitale Ersteinschätzung sowie Terminvermittlung künftig „eine Schlüsselrolle“ zugewiesen werde, betonte aber, dass die Politik und die Krankenkassen die Akzeptanz und Verbindlichkeit der ePA bei den Bürgerinnen und Bürgern „erheblich steigern“ müssten.

Nach Ansicht von Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), setzt das Gesetz an den richtigen Hebeln an und bietet deutliche Vorteile für Patientinnen und Patienten. Allerdings müssten künftig einheitliche Standards bei der Ersteinschätzung und Terminvermittlung gelten, unterstrich der TK-Chef. (tie)

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