Gesundheitsdatenraum: Mehrheit im EU-Parlament erwartet
Im EU-Parlament zeichnet sich eine breite Mehrheit für den Plan eines Europäischen Gesundheitsdatenraumes EHDS ab. „Ich bin sehr froh, dass wir unmittelbar vor der Annahme (...) stehen“, sagte heute der Europaabgeordnete Peter Liese. Der EHDS erleichtere die Behandlung von Patienten innerhalb Europas, da sie Ärzten schnell Zugang zu Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente und Allergien gebe. Zudem könnten Wissenschaftler die Gesundheitsdaten in pseudonymisierter Form für die Forschung nutzen. Der CDU-Politiker äußerte Kritik an einem „in letzter Minute“ gestellten Änderungsantrag, der auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zurückgehe.
„Deutschland hat lange genug geschlafen bei der Digitalisierung. Wir müssen jetzt den Prozess nicht noch mal kompliziert machen und aufhalten“, sagte Liese, der auch gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion in Brüssel ist. Der Änderungsantrag sieht Liese zufolge vor, dass Patienten die Speicherung ihrer Daten untersagen können. „Dass die Sozialdemokraten jetzt, nachdem sie im Ausschuss einer anderen Regelung zugestimmt haben, noch mal mit einem Änderungsantrag kommen, liegt an Herrn Lauterbach“, monierte Liese. Wenn es wirklich ein so großes Problem darstelle, hätte der Minister dies vor Monaten in die Debatte einbringen müssen. „Ich fände es traurig, wenn Deutschland den gesamten Prozess blockiert.“ Die Abstimmung im EU-Parlament ist für kommenden Mittwoch angesetzt.
Die Chefin der Kinderkrebsstation an der Berliner Charité, Angelika Eggert, begrüßte die sich abzeichnende Einführung des EHDS. Aufgrund unterschiedlicher Datenschutzinterpretationen habe sich unter der bisherigen Rechtslage eine Studienkooperation mit Frankreich um zwei Jahre verzögert. „Das kostet Energie“, sagte Eggert. Wichtige Datenschätze würden für die Wissenschaft so verloren gehen.
Im EHDS sollen ab 2025 die Gesundheitsdaten der rund 450 Millionen EU-Einwohner erfasst werden. Die Bürger können laut Entwurf der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke aktiv widersprechen (Opt-out). Keinerlei Widerspruchsrecht gibt es hingegen bei der Primärnutzung von Gesundheitsdaten zur Behandlung von Patienten. Hier erhalten die Bürger nur das Recht, genauer darüber zu bestimmen, wer ihre Gesundheitsangaben etwa zu Vorerkrankungen oder Arzneien einsehen darf und wer nicht. Die Frage ist, wie weit dies mit der geplanten Regelung in Deutschland vereinbar ist. Hier sollen Patienten das Recht erhalten, dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte (ePA) aktiv zu widersprechen. (at)
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