E-Rezept und ePA: Lauterbach erwartet spürbaren Nutzen
Der Bundestag hat grünes Licht für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA) gegeben. Mit Mehrheit der Ampelparteien beschloss er heute das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Danach soll das E-Rezept ab Anfang 2024 Alltag werden. Ab 2025 sollen Kassenversicherte automatisch eine ePA erhalten, wenn sie nicht widersprechen (Opt-out-Regel). Zugleich sollen Daten pseudonymisiert der Forschung zufließen können. Das Echo fiel geteilt aus. Kritik kam von Ärzte-, Verbraucher-, Patienten- und Digitalverbänden. Sie halten die Regelungen für nicht ausgereift.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die Gesetze dagegen einen „Quantensprung“. Der Digitalisierungsschub sei seit Jahrzehnten überfällig und werde die Versorgung der Patienten spürbar und konkret verbessern. Mit der ePA lägen Befunde und Therapien gebündelt vor, was Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen vermeide. Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sprach von einem „Segen“ für die Patienten, der Grünen-Experte Janosch Dahmen von einem „guten Gesetz für Deutschland“.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung begrüßte die Digitaloffensive. Den Zeitplan für die ePA kritisierte er aber als „zu straff“. Auch sei es unrealistisch, dass die Ombudsstellen für Versicherte die ePA verwalteten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte ihrerseits vor mehr Arbeit und Bürokratie für die Praxen. So habe die Ampel in letzter Minute die Pflichten der Ärzte ausgeweitet, die ePA zu befüllen und Patienten bei der Nutzung zu helfen. Diese Zeit fehle für die Versorgung.
In einem offenen Brief hatten zuvor die Deutsche Aidshilfe, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG Selbsthilfe und weitere Verbände gefordert, die Pläne zu überprüfen. Die Prozesse seien „intransparent“ und beteiligten Patienten nur unzureichend. Dem widersprach Lauterbach. Es seien „Verschwörungstheorien“, dass Daten bei Pharmafirmen landeten, „wenn man das nicht will“. Patienten behielten die Datenhoheit und könnten der Nutzung über die Opt-out-Regel widersprechen.
Bei Kritikern gibt es zudem Bedenken, dass die EU die Opt-out-Regel im Zuge des geplanten „Europäischen Gesundheitsdatenraums“ noch kippen könnte. Zwar hatte das europäische Parlament gestern für ein solches Widerspruchsrecht gestimmt. Aber das endgültige Gesetz muss noch im sogenannten Trilog mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Diese wollten bisher kein Widerspruchsrecht festschreiben, so der EU-Parlamentarier Patrick Breyer von den Piraten. (cm)
2 Kommentare
Daniel
!
Genau.
Kaum ein Arzt wird die Zeit haben oder sich überhaupt nehmen können die ePa eines zu Behandelnden zu studieren – nicht digital zusammengeführt, früher schon digitalisiert oder analog.
Es ist eine nette Idee.
Monika
Ich befürchte es wird ein Wunschtraum sein, dass es zu keinen Doppeluntersuchungen kommen wird. Jetzt liegen bereits Hausärzten u.a. die Befunde von Krankenhäusern, Fachärzten... vor. Doch ob diese auch gelesen werden? Ob digital in der ePA oder eingescannt auf dem Rechner des Arztes, wo liegt der Unterschied?
Ich habe sein einem Jahr ein ePA, doch es herrsch…