Sozialversicherungen fordern effizienteres EU-Vergaberecht
Die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) dämpft zu hohe Erwartungen an die strategische Bedeutung des EU-Vergaberechtes. Bei der geplanten Reform müsse es vorrangig um einfachere Vorgaben, mehr Flexibilität und Effizienz gehen, heißt es in einem Positionspapier, das G+G vorliegt. Um die Autonomie der EU zu stärken oder soziale und ökologische Ziele zu verfolgen, dürfe man sich nicht allein auf das Vergaberecht verlassen, sagte DSV-Direktorin Ilka Wölfle G+G. Für strukturelle Weichenstellungen seien industriepolitische Instrumente geeigneter. Die DSV schlägt vor, „den Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe grundsätzlich und weitgehend zu deregulieren“.
Eine Evaluation der EU-Vergaberichtlinien 2024/2025 hatte deutliche Mängel aufgezeigt. Laut DSV hat der Wettbewerb in manchen Bereichen abgenommen, vielfach gebe es Vergabeverfahren mit lediglich einem Bieter. „Die stark ausdifferenzierte Reglementierung der öffentlichen Auftragsvergabe“ erweise sich als ineffizient und führe zu großen Rechtsunsicherheiten, heißt es im Positionspapier. „In der Folge werden Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Schnelligkeit der öffentlichen Beschaffung nachhaltig beeinträchtigt“, so Wölfle.
Die EU-Kommission hat für das zweite Halbjahr Reformvorschläge angekündigt. Sie kommt damit auch Forderungen des Europaparlamentes nach Bürokratieabbau, mehr Digitalisierung sowie einer Aufwertung der Aspekte Qualität, Nachhaltigkeit und Mittelstandsförderung gegenüber einer vor allem am Preis orientierten Auftragsvergabe nach. Zudem soll das Vergaberecht mit Blick auf Versorgungssicherheit und Resilienz der EU stärker strategisch ausgerichtet werden.
Die DSV begrüßt diese Ziele. Doch müsse es bei Auftragsvergaben „ausdrücklich auch um die Interessen der öffentlichen Hand an einer effizienten, adäquaten und versorgungssichernden Bedarfsdeckung“ gehen, sagte Wölfle. Kritisch bewertet die DSV den „hohen Primärrechtsschutz potenzieller Anbieter“: „Verfahrensbehindernde Rechtsschutzmöglichkeiten müssen auf schwerwiegende und evidente Verfahrensverstöße beschränkt werden.“
Die Europavertretung plädiert zudem für höhere Schwellenwerte bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge, weniger Dokumentationspflichten und den Aufbau einer einheitlichen europäischen Vergabeplattform. Insbesondere im Arzneimittelbereich könne die Versorgungssicherheit durch zusätzliche vergaberechtskonforme Instrumente gestärkt werden. „Dazu zählen vor allem qualifizierte Nachweispflichten der Lieferfähigkeit auf Bieterseite oder Standortvorgaben für Produktions- und Lagerstätten“, sagte Wölfle. (toro)
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